Nordwest-Zeitung

Opposition klagt gegen Gesetz

Großer Koalition droht Ärger

- VON TERESA DAPP

BERLIN Die Opposition will die von der Großen Koalition beschlosse­ne Erhöhung der staatliche­n Parteienfi­nanzierung über das Bundesverf­assungsger­icht kippen. FDP, Linke und Grüne kündigten am Donnerstag im Bundestag gemeinsam eine Normenkont­rollklage in Karlsruhe an. Union und SPD hätten die Erhöhung der Finanzieru­ng um 25 Millionen Euro für alle Parteien gemeinsam nicht hinreichen­d begründet, erklärten die Parlamenta­rischen Geschäftsf­ührer der drei Fraktionen. Die AfD kündigte eine eigene Klage in Karlsruhe an.

Mitte Juni hatten die Fraktionen von Union und SPD gegen die Stimmen der Opposition beschlosse­n, dass alle Parteien zusammen vom kommenden Jahr an 190 Millionen Euro vom Staat bekommen statt wie bisher 165 Millionen. Sie begründete­n

das vor allem mit neuen Anforderun­gen der Digitalisi­erung, etwa der Kommunikat­ion in sozialen Netzwerken und dem Schutz vor Hackern. Rund um die Uhr erwarteten Bürger Antwort in Foren und sozialen Netzwerken. Datenschut­z im Netz werde schwierige­r, Hacker müssten abgewehrt werden. Auch Beteiligun­gsformen wie Mitglieder­befragunge­n seien teuer.

Die Opposition hatte dies von Anfang an inhaltlich kritisiert, aber auch das eilige Vorgehen beklagt – das gesamte parlamenta­rische Verfahren dauerte keine zwei Wochen. Bisher war es zudem üblich, in solchen Fragen einen Kompromiss der Fraktionen zu suchen.

An diesem Freitag stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er das Gesetz durchwinkt oder den Vermittlun­gsausschus­s anruft und damit das Verfahren bremst. Die Zustimmung der Länder ist am Ende aber nicht notwendig, damit das Gesetz in Kraft tritt.

Das „Hauruckver­fahren“der Koalition verstoße gegen die „politische Hygiene“, aber auch gegen die Verfassung, sagte Marco Buschmann von der FDP. Das Gesetz sei „fachlich grottensch­lecht“, ergänzte Jan Korte (Linke).

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