Designinnovationen als Basis für Geschäftserfolg
Patent für Produkt und Designschutzrechte für einzelne Serien möglich
Oas deutsche Design ist ein Schutzrecht, das für neue und eigenartige Erscheinungen technischer Gegenstände für maximal 25 Jahre durch das Deutsche Patent- und Markenamt eingetragen wird.
Der Designschutz wird durch das Einreichen von Darstellungen oder auch Modellen begründet. Da der Schutz des Designs sich allein aus den eingereichten Darstellungen ergibt, ist hier sorgfältig auszuwählen und darzustellen.
Ein Vortrag einer Marketingbotschafterin eines mittelständischen Herstellers von Porzellan auf einem Seminar zeigte auf, dass für diese Firma Designeintragungen eine wesentliche Grundlage für den Erfolg sind. Dieser Hersteller gehört heute zu den Top 4 der deutschen Porzellanindustrie.
Das Unternehmen stellt Porzellanerzeugnisse mit einer samtweichen textilen Applikation her. Dazu wurde im Jahr 2004 eine Patentanmeldung durchgeführt, zusätzlich wurden Designschutzrechte für einzelne Serien begründet. Auch für Silikonapplikationen auf Porzellan, die wie die textilen Applikationen spülmaschinenfest sind, wurde 2014 ein Patent angemeldet, alle Produkte mit dieser Technologie erhalten zusätzlich Designschutz.
Es wurde ausgeführt, dass der Designschutz auch dazu eingesetzt wird, gegen Kopierer und Nachahmer dieser auch Designinnovationen vorzugehen. Am Anfang steht zunächst die Frage, ob der geschaffene Designschutz durchgesetzt werden kann und welche gerichtlichen Möglichkeiten dafür bestehen. In Deutschland sind für Verletzungen eines Designrechts grundsätzlich die Landgerichte zuständig. Angriffe gegen ein eingetragenes Design können als Widerklage im Verletzungsstreit vorgetragen werden. Seit einiger Zeit ist auch ein Nichtigkeitsverfahren gegen eingetragene Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich.
@ www.jabbusch.de
PMatthias Jabbusch
Patentanwalt