Katze, Kaninchen, Komodowaran?!
Welche Haustiere in Mietwohnungen erlaubt sind – kein pauschales Verbot erlaubt
Wer ein Haustier in seiner Wohnung halten möchte, ist oftmals verunsichert. Im Mietvertrag ist die Tierhaltung zum Teil pauschal verboten, rechtlich hingegen ist ein generelles Verbot aber unwirksam. Was muss man also beachten, wenn man Waldi oder Mieze ein Zuhause geben möchte?
Die Kinder wünschen sich Kaninchen, man hat Lust, mit einem Hund spazieren zu gehen, mit einer Katze lebt es sich angenehmer als allein – die Gründe, ein Haustier zu haben sind vielfältig. Rund 30 Millionen leben in Deutschland, viele davon in einer Mietwohnung.
Fische, Hamster, Wellensittiche oder andere Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt. In vielen Mietverträgen fin- det sich allerdings eine Klausel, die so oder so ähnlich lautet: „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ist verboten“. Dieses formularmäßige Tierhaltungsverbot hat der Bundesgerichtshof für ungültig erklärt. Denn weil die Formularklausel nicht klar und verständlich ist, „besteht die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird“, so der BGH. Dazu Claus O. Deese, Geschäftsführer vom Mieterschutzbund e.V.: „Das bedeutet, dass Hunde und Katzen immer noch unter den Erlaubsnisvorbehalt fallen, also verboten werden können. Wenn die Klausel aber pauschal die Haltung von Kleintieren verbietet, ist diese unwirksam. Sofern die Klausel Kleintiere generell erlaubt, ist diese hingegen gültig.“