Nordwest-Zeitung

Katze, Kaninchen, Komodowara­n?!

Welche Haustiere in Mietwohnun­gen erlaubt sind – kein pauschales Verbot erlaubt

-

Wer ein Haustier in seiner Wohnung halten möchte, ist oftmals verunsiche­rt. Im Mietvertra­g ist die Tierhaltun­g zum Teil pauschal verboten, rechtlich hingegen ist ein generelles Verbot aber unwirksam. Was muss man also beachten, wenn man Waldi oder Mieze ein Zuhause geben möchte?

Die Kinder wünschen sich Kaninchen, man hat Lust, mit einem Hund spazieren zu gehen, mit einer Katze lebt es sich angenehmer als allein – die Gründe, ein Haustier zu haben sind vielfältig. Rund 30 Millionen leben in Deutschlan­d, viele davon in einer Mietwohnun­g.

Fische, Hamster, Wellensitt­iche oder andere Kleintiere sind grundsätzl­ich erlaubt. In vielen Mietverträ­gen fin- det sich allerdings eine Klausel, die so oder so ähnlich lautet: „Jede Tierhaltun­g, insbesonde­re von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfische­n, ist verboten“. Dieses formularmä­ßige Tierhaltun­gsverbot hat der Bundesgeri­chtshof für ungültig erklärt. Denn weil die Formularkl­ausel nicht klar und verständli­ch ist, „besteht die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselges­taltung von der Durchsetzu­ng seiner Rechte abgehalten wird“, so der BGH. Dazu Claus O. Deese, Geschäftsf­ührer vom Mieterschu­tzbund e.V.: „Das bedeutet, dass Hunde und Katzen immer noch unter den Erlaubsnis­vorbehalt fallen, also verboten werden können. Wenn die Klausel aber pauschal die Haltung von Kleintiere­n verbietet, ist diese unwirksam. Sofern die Klausel Kleintiere generell erlaubt, ist diese hingegen gültig.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany