Ear nas Pflegeheim einem Bewohner kündigen?
Es müssen „wichtige Gründe“vorliegen – Beratung vor Vertragsunterzeichnung empfohlen
Ja, ein Pflegeheim darf kündigen. Allerdings müssen dafür „wichtige Gründe“vorliegen, wie es Paragraf 12 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) formuliert. In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass ein Pflegebedürftiger besonderen Schutz genießt und seine Versorgung möglichst dauerhaft zu sichern ist.
„Eine Kündigung muss immer schriftlich und mit Begründung erfolgen“, sagt Claudia Calero von der bundesweiten Compass-Pflegeberatung. „Es muss eine unzumutbare Härte für den Unternehmer gegeben sein.“Als wichtige Gründe nennt das WBVG unter anderem folgende:
Änderungen, die das Heim betreffen
Solch eine Änderung ist beispielsweise gegeben, wenn Wohnraum nicht mehr nutzbar ist oder eine Insolvenz ansteht. Hier muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats eingegangen sein. Wirksam wird sie zum Ende des kommenden Monats, so dass knapp acht Wochen Zeit ist, sich ein neues Heim zu suchen.
Änderungen, die die Pflege betreffen
Ein Kündigungsgrund ist vorhanden, wenn bereits im Vertrag bestimmte Leistungen ausgeschlossen wurden – beispielsweise das Versorgen von Wachkoma-Patienten – oder, wenn ein Bewohner einen höheren Pflegegrad erhält und die notwendigen Maßnahmen verweigert.
Zahlungsverzug
Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte rechtzeitig das Sozialamt einschalten. Ist der Bewohner mit seinem Eigenbetrag im Rückstand, muss ihm das Heim bestimmte Fristen gewähren, innerhalb derer er die Schulden tilgen kann.
Pflichtverletzung
Tritt ein Bewohner wiederholt beleidigend, aggressiv oder gar tätlich auf und ist dies nicht krankheitsbedingt, kann ihm mit der Begründung einer „schuldhaft gröblichen Pflichtverletzung“gekündigt werden.
Es ist ratsam, sich Hilfe zu holen, bevor man einen Vertrag unterschreibt oder bevor ein Streit eskaliert. Alle gesetzlich und privat Versicherten können dies beispielsweise
unter der kostenfreien Beratungshotline 0800-1018800 tun. Auch Sozialverbände,
Pflegekassen und Verbraucherzentralen bieten Unterstützung an. Que