Psychiatrie-Opfer scheitert mit Beschwerde
Frau aus Bremen wird mit ihrem Anliegen von Menschenrechtsgerichtshof abgewiesen
Für verrückt erklärt und in die Ps7chiatrie ges8errt 9u werden – das dürfte für viele eine :orror-;orstellung sein. Eine heute <=-Jährige h at genau das erlebt.
BREMEN/STRA;B9RG Eine Frau, die als junge Erwachsene knapp zwei Jahre zu Unrecht in einer Bremer Psychiatrie eingesperrt war, ist vor dem Europäischen Gerichtshoff ür Menschenrechte (EGMR) mit ihrer erneuten Beschwerde gegen Deutsch- land gescheitert. Weil die Beschwerde keine neuen Rechtsfragen aufwerfe, sei sie zum Teil als unzulässig abgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Beschwerdenummer 486/14).
Im Grundsatz hatte die heute in Hessen lebende Frau schon im Jahr 2005 von den Straßburger Richtern recht bekommen. Diese urteilten damals, dass ihre Zwangsunterbringung in der Privatklinik ihre Menschenrechte verletzt hatte. Zwischen 1977 und 1979 war die damals 18Jährige ohne richterlichen Beschluss und gegen ihren Willen in der Psychiatrie festgehalten worden – aufgrund einer Fehldiagnose. Der deutsche Staat musste der Frau nach dem Urteil 75000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
In ihrem neuen Verfahren in Straßburg wehrte sich die heute 59-Jährige dagegen, dass deutsche Gerichte sich anschließend weigerten, ihren Fall neu aufzurollen. Sie wollte weitere Schmerzensgeldzahlungen erstreiten. Der Gerichtshofsei nicht dafür zuständig, die Umsetzung seiner Urteile zu prüfen, sondern das Ministerkomitee des Europarats, stellten die Richter nun fest und wiesen diesen Teil der Beschwerde zurück. Dem Komitee liege der Fall vor.
Das zweite Anliegen der Beschwerdeführerin wurde gestrichen: Sie hatte beanstandet, dass ihr für ihren Kampfum Schadenersatz und Schmerzensgeld Rechtshilfe verweigert worden sei. Da aber der deutsche Staat ihr deswegen bereits 17000 Euro Entschädigung angeboten habe, bestehe kein Anlass, sich damit zu beschäftigen, teilte das Gericht mit.
Die Entscheidung des EGMR markiert das vorläufige Ende einer jahrelangen Gerichts-Odyssee der Frau. Am Donnerstag war sie für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, verwies aber per Mail auff rühere Medienberichte, in denen sie sich zu ihrem Schicksal geäußert hatte.
Demnach brachte ihr überforderter Vater sie erstmals als 15-Jährige in eine Klinik, weil er glaubte, sie leide an einer Psychose – der Beginn eines nach ihren Angaben jahrelangen Martyriums in mehreren deutschen Psychiatrien. Sie sei misshandelt, an ihr Bett oder die Heizung gefesselt und mit Medikamenten behandelt worden, die sie wegen einer früheren Kinderlähmung nie hätte bekommen dürfen. Von der Behandlung trug sie schwere körperliche Schäden davon. Jahrzehnte später kam ein Gutachten zu dem Schluss, dass sie nie an einer Psychose gelitten hatte.