FÜR ZURÜCKGEHALTENES WASSER WERDEN KEINE GEBÜHREN FÄLLIG
Im Haus
Regenwasser zu nutzen ist einfacher als man meint: Für die Waschmaschine genügt eine einfache Aufputzleitung vom Erdtank in den Waschraum. Die Versorgung der WCs lässt sich im Rahmen einer Renovierung realisieren. Eine Systemsteuerung versorgt das zweite Leitungssystem mit Regenwasser. Ist der Tank einmal leer, wird automatisch Trinkwasser nachgespeist.
Rund 180 000 Liter
Trinkwasser verbraucht ein VierPersonen-Haushalt pro Jahr. Rund 50 Prozent davon für die Toilettenspülung, ein weiteres Viertel für die Waschmaschine.
Auch Abwassergebühren
werden durch die Nutzung von Regenwasser gespart. Denn zur Berechnung der
Niederschlagsgebühren darf von den Kommunen nur die tatsächlich verursachte Niederschlagsentwässerung in Rechnung gestellt werden. Bereits vorhandene Rückhalteund Versickerungsanlagen müssen hierbei berücksichtigt werden. Für alle Flächen, die in eine Zisterne – ohne Überlauf an das Kanalnetz – entwässert werden, muss keine Niederschlagsgebühr
entrichtet werden. Eigenheimbesitzer können einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen, sobald auf ihrem Grundstück Regenwasser nachweislich zurückgehalten oder durch ein Gründach, eine Zisterne, wasserdurchlässig befestigte Bodenflächen sowie Versickerungseinrichtungen bewirtschaftet wird.