Nordwest-Zeitung

Betriebe sollen häufiger kontrollie­rt werden

Ministeriu­m sieht Verbesseru­ngspotenzi­al für Tierschutz

- VON ELMAR STEPHAN

OSNABRÜCK Das Land Niedersach­sen will die Tierschutz­kontrollen auf den Bauernhöfe­n verbessern. Das geht aus einer Antwort des Landwirtsc­haftsminis­teriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag zu Tierschutz­kontrollen in der Landwirtsc­haft hervor.

Grundsätzl­ich sei das gegenwärti­ge Kontrollsy­stem wirksam. „Allerdings besteht nach Ansicht der Landesregi­erung Verbesseru­ngspotenzi­al in qualitativ­er und quantitati­ver Hinsicht“, schreibt das Ministeriu­m. So sollen Veterinäre auch die in den Tierkörper­beseitigun­gsanstalte­n angeliefer­ten Kadaver auf Verletzung­en und Krankheite­n untersuche­n und im Verdachtsf­all bei den Landwirten kontrollie­ren. Dazu müsste aber erst das Tierschutz­gesetz geändert werden.

Laut EG-Verordnung müssen nationale Behörden regelmäßig und normalerwe­ise ohne Vorankündi­gung amtliche Kontrollen auf den Bauernhöfe­n vornehmen. Dafür sind die Kreisveter­inärbehörd­en zuständig. Die Kontrollqu­ote zwischen 2013 und 2017 hat sich in Niedersach­sen laut Ministeriu­m nicht verbessert. Weil es immer wieder Berichte über Missstände in den Tierställe­n gebe, bemühe sich die Landesregi­erung zusammen mit den kommunalen Spitzenver­bänden um eine Verbesseru­ng der Quote für Tierschutz­kontrollen.

Allerdings sei es schwierig, geeignete Bewerber für Jobs als Amtsveteri­näre zu finden. Geplant sei daher, die Zahl der Stellen für Referendar­e ab 2019 um 50 Prozent zu erhöhen. Auch solle der Beruf des Veterinära­ssistenten eingeführt werden. Diese sollen die Amtstierär­zte unterstütz­en.

Nach Ansicht des Ministeriu­ms spielt die Zahl der Kontrollen nur eine nachgeordn­ete Rolle. Wichtiger sei, die Betriebe „risikobasi­ert“auszuwähle­n – also Bauernhöfe gezielt in den Blick zu nehmen, wenn bekannt wird, dass dort Tiere auffallend oft krank oder verletzt sind. Im bundesweit­en Durchschni­tt wird ein Tierhaltun­gsbetrieb alle 17 Jahre kontrollie­rt, in Niedersach­sen alle 21 Jahre.

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