Sozialabgaben im Ruhestand das größte Ärgernis
15 Prozent Zuschuss vom Chef – Angebot machen nur wenige Unternehmen
BERLIN/FTD Anfang des Jahres 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Arbeitgeber können nun ihren Mitarbeitern eine Vorsorge ohne großes finanzielles Risiko für ihr Unternehmen anbieten. Doch bisher machen davon nur wenige Gebrauch, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“(8/18). Die Finanztester haben bei 204 Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds nachgefragt, ob sie in das Geschäft einsteigen wollen. Nur 26 machen schon jetzt solche Angebote. 62 planen es.
Wichtigster Rat von „Finanztest“an alle, die über den Chef fürs Alter sparen wollen: Eigenes Geld aus dem Bruttolohn per „Entgeltumwandlung“in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren, lohnt sich ohnehin nur, wenn der Chef etwas zum Beitrag beisteuert. Die 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber, die das neue Gesetz vorsieht, sind dringend nötig. Andernfalls fressen die Abzüge im Alter den Löwenanteil der Förderung in der Sparphase auf.
Im Betriebsrenten-Check kommen auch die „Finanztest“-Leser zu Wort: Für sie sind und bleiben die Sozialabgaben auf die Rente das größte Ärgernis. Um fast ein Fünftel schmälern sie die Betriebsrente. Arbeitnehmer, die noch viele Jahre bis zur Rente haben, wissen meist gar nicht, was auf sie zukommt. Aus ihren jährlichen Standmitteilungen erfahren sie nur ihre Bruttorente.
Arbeitnehmer und Rentner sorgen sich auch um die Sicherheit ihrer Rentenansprüche. Bestehende Betriebsrenten sind zwar bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Rentner können aber nicht mehr fest darauf bauen, dass ihre monatliche Zahlung stetig steigt. Außerdem kann in Ansprüche von künftigen Betriebsrentnern eingegriffen werden.
Die niedrigen Zinsen führen zu einer sinkenden Überschussbeteiligung der Kunden von Direktversicherungen und zu Finanzproblemen bei Pensionskassen. So haben in den Jahren 2007 bis 2017 insgesamt 27 Pensionskassen die Kalkulation der Betriebsrenten so verändert, dass künftige Rentner weniger erhalten.
Zu diesen Kassen gehören
die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die Neue Leben Pensionskasse und die Pensionskasse Rundfunk. 2018 haben zwei Pensionskassen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Versicherungen beaufsichtigt, den Antrag gestellt, eine Absenkung zu genehmigen. Ihre Namen sind bislang nicht bekannt.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das finanzielle Risiko für die Arbeitgeber eindämmen. Seit 2018 ist es nach dem „Sozialpartnermodell“möglich, nur noch den Beitrag zuzusagen, nicht aber eine feste Rente. Die neuen Regeln treten schrittweise in Kraft:
Seit Anfang 2018 gilt: Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften einer Branche einen Betriebsrenten-Tarifvertrag abschließen, muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags zuschießen. Der Chef muss bei Verträgen nach dem „Sozialpartnermodell“, das Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbaren sollen, nicht mehr wie bisher eine Mindesthöhe der Rente garantieren, sondern nur noch die Überweisung der Beiträge zusagen. Das schmälert sein Risiko.
Ab 2019 gilt: Jeder Arbeitgeber (auch nicht tarifgebundene) muss bei neuen Verträgen, in die ein Arbeitnehmer eigenes Geld aus seinem Bruttolohn investiert, mindestens 15 Prozent des Beitrags drauflegen.
Ab 2022 gilt: Arbeitgeber müssen auch bei vor 2019 abgeschlossenen laufenden Verträgen 15 Prozent des Beitrags zuschießen.