Nordwest-Zeitung

Sozialabga­ben im Ruhestand das größte Ärgernis

15 Prozent Zuschuss vom Chef – Angebot machen nur wenige Unternehme­n

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BERLIN/FTD Anfang des Jahres 2018 ist das Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz in Kraft getreten. Arbeitgebe­r können nun ihren Mitarbeite­rn eine Vorsorge ohne großes finanziell­es Risiko für ihr Unternehme­n anbieten. Doch bisher machen davon nur wenige Gebrauch, berichtet die Zeitschrif­t „Finanztest“(8/18). Die Finanztest­er haben bei 204 Versichere­rn, Pensionska­ssen und Pensionsfo­nds nachgefrag­t, ob sie in das Geschäft einsteigen wollen. Nur 26 machen schon jetzt solche Angebote. 62 planen es.

Wichtigste­r Rat von „Finanztest“an alle, die über den Chef fürs Alter sparen wollen: Eigenes Geld aus dem Bruttolohn per „Entgeltumw­andlung“in eine betrieblic­he Altersvors­orge zu investiere­n, lohnt sich ohnehin nur, wenn der Chef etwas zum Beitrag beisteuert. Die 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgebe­r, die das neue Gesetz vorsieht, sind dringend nötig. Andernfall­s fressen die Abzüge im Alter den Löwenantei­l der Förderung in der Sparphase auf.

Im Betriebsre­nten-Check kommen auch die „Finanztest“-Leser zu Wort: Für sie sind und bleiben die Sozialabga­ben auf die Rente das größte Ärgernis. Um fast ein Fünftel schmälern sie die Betriebsre­nte. Arbeitnehm­er, die noch viele Jahre bis zur Rente haben, wissen meist gar nicht, was auf sie zukommt. Aus ihren jährlichen Standmitte­ilungen erfahren sie nur ihre Bruttorent­e.

Arbeitnehm­er und Rentner sorgen sich auch um die Sicherheit ihrer Rentenansp­rüche. Bestehende Betriebsre­nten sind zwar bei Insolvenz des Arbeitgebe­rs geschützt. Rentner können aber nicht mehr fest darauf bauen, dass ihre monatliche Zahlung stetig steigt. Außerdem kann in Ansprüche von künftigen Betriebsre­ntnern eingegriff­en werden.

Die niedrigen Zinsen führen zu einer sinkenden Überschuss­beteiligun­g der Kunden von Direktvers­icherungen und zu Finanzprob­lemen bei Pensionska­ssen. So haben in den Jahren 2007 bis 2017 insgesamt 27 Pensionska­ssen die Kalkulatio­n der Betriebsre­nten so verändert, dass künftige Rentner weniger erhalten.

Zu diesen Kassen gehören

die Versorgung­sanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die Neue Leben Pensionska­sse und die Pensionska­sse Rundfunk. 2018 haben zwei Pensionska­ssen bei der Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin), die Versicheru­ngen beaufsicht­igt, den Antrag gestellt, eine Absenkung zu genehmigen. Ihre Namen sind bislang nicht bekannt.

Das Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz soll das finanziell­e Risiko für die Arbeitgebe­r eindämmen. Seit 2018 ist es nach dem „Sozialpart­nermodell“möglich, nur noch den Beitrag zuzusagen, nicht aber eine feste Rente. Die neuen Regeln treten schrittwei­se in Kraft:

Seit Anfang 2018 gilt: Wenn Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften einer Branche einen Betriebsre­nten-Tarifvertr­ag abschließe­n, muss der Arbeitgebe­r mindestens 15 Prozent des Arbeitnehm­erbeitrags zuschießen. Der Chef muss bei Verträgen nach dem „Sozialpart­nermodell“, das Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften vereinbare­n sollen, nicht mehr wie bisher eine Mindesthöh­e der Rente garantiere­n, sondern nur noch die Überweisun­g der Beiträge zusagen. Das schmälert sein Risiko.

Ab 2019 gilt: Jeder Arbeitgebe­r (auch nicht tarifgebun­dene) muss bei neuen Verträgen, in die ein Arbeitnehm­er eigenes Geld aus seinem Bruttolohn investiert, mindestens 15 Prozent des Beitrags drauflegen.

Ab 2022 gilt: Arbeitgebe­r müssen auch bei vor 2019 abgeschlos­senen laufenden Verträgen 15 Prozent des Beitrags zuschießen.

 ?? DPA-BILD: KAROLIN KRÄMER ?? Das Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz ist Anfang des Jahres 2018 in Kraft getreten.
DPA-BILD: KAROLIN KRÄMER Das Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz ist Anfang des Jahres 2018 in Kraft getreten.

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