Nordwest-Zeitung

Urteil im ifersuchts­drama bestätigt

Ehefrau mit neun Messerstic­hen getötet – Familienva­ter aus Wardenburg scheitert mit Revision

- VON FRAN - OSEF H FFMANN

Der Angeklagte hatte sich zu hart bestraft gesehen. Doch der Bundesgeri­chtshof teilt die Überzeugun­gen der Oldenburge­r Richter – und das bedeutet lange Haft.

KARLSRUHE WARDENBUR Der irakische Familienva­ter aus Wardenbur (Kreis Oldenbur ), der am 17. Mai 2017 seine Ehefrau im Beisein der fünf Kinder mit neun Messerstic­hen in Hals und Oberkörper etötet hatte, bleibt in Haft. Der Bundes erichtshof (BGH) hat die Revision des An ekla ten als unbe ründet verworfen. Der BGH teilte in allen Punkten die Überzeu un en und Feststellu­n en der Oldenbur er Schwur erichtskam­mer. Damit ist das Urteil rechtskräf­ti eworden. Das bestäti te am Freita Richter Frederik Franz, stellvertr­etender Pressespre­cher des Land erichtes, auf Anfra e unserer Zeitun .

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte die Tat als Totschla ewertet und den 37jähri en An ekla ten dafür zu einer Gefän nisstrafe von dreizehnei­nhalb Jahren verurteilt. Den ursprün lichen Ankla evorwurf des Mordes hatte das Gericht fallen lassen, weil ein Mordmerkma­l nicht eindeuti festzustel­len war. Der Mann hatte demnach nicht aus verletzter Ehre etötet, sondern aus Eifersucht. Zwar stellt auch dieses Motiv in der Re el ein Mordmerkma­l dar, doch da der Eifersucht ein reales Geschehen zu runde la (die Frau war ihrem Mann tatsächlic­h fremd e an en), musste das Tatmotiv in einer ab eschwächte­n Form betrachtet werden. Unter anderem deswe en kam es nicht zu einem Schuldspru­ch we en Mordes.

Nach jesidische­m Recht war es zu einer Trennun der Eheleute ekommen. Doch dann kamen die Eheleute noch einmal zusammen – mit fatalen Fol en, erklärte Richter Bührmann damals. Wie von Sinnen stach der An ekla te im Kinderzimm­er der ehemals emeinsamen Wohnun in Wardenbur auf seine Ehefrau ein.

Oberstaats­anwalt Thomas Sander hatte auf Totschla plädiert und dafür die Höchststra­fe (fünfzehn Jahre Gefän nis) efordert, Nebenklä ervertrete­r Dr. Kristian Stoffers we en Mordes lebenslan . Der An ekla te selbst hatte sich zu hart bestraft esehen. Über seine Anwälte rü te er die Beweisführ­un – allerdin s ohne Erfol .

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