Nordwest-Zeitung

P legedien t l t a ilie i Sti h

UDWE-ZWIWzung in zwei Haushalten wurden mit nur drei Tagen Frist gekündigt

- VON JENS SCHÖNIG

Am Dienstag kam die Nachricht, dass ab Sonntag keiner mehr kommt. Die Betroffene­n verstehen nicht, dass so etwas möglich ist.

OLDENBURG Es ist ein Albtraum für Menschen, die auf Pflege- oder Entlastung­sleistunge­n angewiesen sind: Von heute auf morgen kündigt der Pflegedien­st die Leistung und man steht ohne Hilfe da. Diesen Albtraum erlebt gerade Elke T. (Name ist der Redaktion bekannt). Weil ihr Mann am Parkinson-Syndrom leidet und pflegebedü­rftig ist, rechnete die Pflegekass­e mit dem Oldenburge­r Pflegedien­st ZAP Entlastung­sleistunge­n zu 125 Euro monatlich ab. Auch ihre Tochter, die wegen Arthritis ihre Hände nicht benutzen kann, bekam auf diesem Wege Hilfe bei der Bewältigun­g ihres Haushalts.

Doch eines Dienstags bekam die Tochter unvermitte­lt eine Kündigung der Leistungen durch den Pflegedien­st zugestellt, mit Frist zum darauffolg­enden Sonntag. „Ich habe am nächsten Tag dort angerufen, um zu fragen, ob meine Tochter wenigstens meine Haushaltsh­ilfe bekommen könnte“, erzählt Elke T. „Doch da sagte man mir, dass unsere Leistungen auch gekündigt sind. Die Kündigung hatte ich am Donnerstag im Briefkaste­n.“Elke T. war wie vor den Kopf gestoßen. „Ich hätte nie gedacht, dass so etwas möglich ist, dass man von heute auf morgen allein gelassen werden kann“, sagt sie. „Ich dachte, es gibt Gesetze, die einen vor so einer Situation schützen.“

Eine gesetzlich­e Regelung über die Kündigungs­fristen gibt es in diesem Bereich tatsächlic­h nicht, bestätigt Kai Kirchner von der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. „Die Vertragsmo­dalitäten können da ganz unterschie­dlich sein“, sagt er. „Wenn keine Frist im Vertrag steht oder es gar keinen Vertrag gibt gelten die gesetzlich­en Bestimmung­en, dann ist auch eine fristlose Kündigung aus schwerwieg­enden Gründen möglich. Dann muss der Betroffene aber die Möglichkei­t haben, nahtlos Ersatz zu finden.“

Einen schriftlic­hen Vertrag hatte auch Elke T. nicht. Als Grund für die Kündigung der Leistungen wird in den Schreiben Personalkn­appheit angegeben. Als schwerwieg­enden Grund würde Kai Kirchner das nicht gelten lassen. „Es ist ja Aufgabe des Pflegedien­stes, sicherzust­ellen, dass die Kapazitäte­n für die Bewältigun­g vorhanden sind“, so Kirchner. Allerdings sei die besagte Kündigung zwar sehr kurzfristi­g, aber nicht fristlos. „Bei höheren Pflegestuf­en wäre so eine Frist natürlich undenkbar. Aber bei Entlastung­sdiensten kann eine Woche durchaus als angemessen gesehen werden. Bei Haushaltsd­iensten tritt ja in diesem Zeitraum in der Regel noch keine unmittelba­re Notsituati­on ein.“

In jedem Fall einer Kündigung durch den Pflegedien­st rät Kirchner den Betroffene­n, sich unmittelba­r mit der Pflegekass­e in Verbindung zu setzen, um einen neuen Anbieter für die Leistungen zu finden. „Einen neuen Vertrag sollte man dann auf entspreche­nde Regelungen zur Kündigung überprüfen und sicherstel­len, dass diese möglichst verbrauche­rfreundlic­h sind.“

Elke T. fand mit Hilfe des Senioren- und Pflegestüt­zpunktes Niedersach­sen (SPN) eine neue Hilfe für ihre Tochter, allerdings nicht für ihren eigenen Haushalt. „Das ist eine unerträgli­che Situation“, sagt sie, „Ich möchte nicht wissen, wie viele Betroffene da in die Versuchung kommen, sich eine Haushaltsh­ilfe schwarz zu engagieren.“

ZAP gab auf Anfrage der keine Stellungna­hme zu den Kündigunge­n ab – mit dem Hinweis, dass die Geschäftsf­ührung bis zum 3. September im Urlaub ist.

 ?? BILD: MARTIN REMMERS ?? Ein letztes Mal „Fernweh“: Doris und Volkmar Siegemund (von links) waren eigens aus Hamburg gekommen, um Oldenburgs Welt-Stadtgärte­n zu durchschle­ndern. An diesem Wochenende endet das grüne Angebot.
BILD: MARTIN REMMERS Ein letztes Mal „Fernweh“: Doris und Volkmar Siegemund (von links) waren eigens aus Hamburg gekommen, um Oldenburgs Welt-Stadtgärte­n zu durchschle­ndern. An diesem Wochenende endet das grüne Angebot.

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