P legedien t l t a ilie i Sti h
UDWE-ZWIWzung in zwei Haushalten wurden mit nur drei Tagen Frist gekündigt
Am Dienstag kam die Nachricht, dass ab Sonntag keiner mehr kommt. Die Betroffenen verstehen nicht, dass so etwas möglich ist.
OLDENBURG Es ist ein Albtraum für Menschen, die auf Pflege- oder Entlastungsleistungen angewiesen sind: Von heute auf morgen kündigt der Pflegedienst die Leistung und man steht ohne Hilfe da. Diesen Albtraum erlebt gerade Elke T. (Name ist der Redaktion bekannt). Weil ihr Mann am Parkinson-Syndrom leidet und pflegebedürftig ist, rechnete die Pflegekasse mit dem Oldenburger Pflegedienst ZAP Entlastungsleistungen zu 125 Euro monatlich ab. Auch ihre Tochter, die wegen Arthritis ihre Hände nicht benutzen kann, bekam auf diesem Wege Hilfe bei der Bewältigung ihres Haushalts.
Doch eines Dienstags bekam die Tochter unvermittelt eine Kündigung der Leistungen durch den Pflegedienst zugestellt, mit Frist zum darauffolgenden Sonntag. „Ich habe am nächsten Tag dort angerufen, um zu fragen, ob meine Tochter wenigstens meine Haushaltshilfe bekommen könnte“, erzählt Elke T. „Doch da sagte man mir, dass unsere Leistungen auch gekündigt sind. Die Kündigung hatte ich am Donnerstag im Briefkasten.“Elke T. war wie vor den Kopf gestoßen. „Ich hätte nie gedacht, dass so etwas möglich ist, dass man von heute auf morgen allein gelassen werden kann“, sagt sie. „Ich dachte, es gibt Gesetze, die einen vor so einer Situation schützen.“
Eine gesetzliche Regelung über die Kündigungsfristen gibt es in diesem Bereich tatsächlich nicht, bestätigt Kai Kirchner von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Vertragsmodalitäten können da ganz unterschiedlich sein“, sagt er. „Wenn keine Frist im Vertrag steht oder es gar keinen Vertrag gibt gelten die gesetzlichen Bestimmungen, dann ist auch eine fristlose Kündigung aus schwerwiegenden Gründen möglich. Dann muss der Betroffene aber die Möglichkeit haben, nahtlos Ersatz zu finden.“
Einen schriftlichen Vertrag hatte auch Elke T. nicht. Als Grund für die Kündigung der Leistungen wird in den Schreiben Personalknappheit angegeben. Als schwerwiegenden Grund würde Kai Kirchner das nicht gelten lassen. „Es ist ja Aufgabe des Pflegedienstes, sicherzustellen, dass die Kapazitäten für die Bewältigung vorhanden sind“, so Kirchner. Allerdings sei die besagte Kündigung zwar sehr kurzfristig, aber nicht fristlos. „Bei höheren Pflegestufen wäre so eine Frist natürlich undenkbar. Aber bei Entlastungsdiensten kann eine Woche durchaus als angemessen gesehen werden. Bei Haushaltsdiensten tritt ja in diesem Zeitraum in der Regel noch keine unmittelbare Notsituation ein.“
In jedem Fall einer Kündigung durch den Pflegedienst rät Kirchner den Betroffenen, sich unmittelbar mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um einen neuen Anbieter für die Leistungen zu finden. „Einen neuen Vertrag sollte man dann auf entsprechende Regelungen zur Kündigung überprüfen und sicherstellen, dass diese möglichst verbraucherfreundlich sind.“
Elke T. fand mit Hilfe des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen (SPN) eine neue Hilfe für ihre Tochter, allerdings nicht für ihren eigenen Haushalt. „Das ist eine unerträgliche Situation“, sagt sie, „Ich möchte nicht wissen, wie viele Betroffene da in die Versuchung kommen, sich eine Haushaltshilfe schwarz zu engagieren.“
ZAP gab auf Anfrage der keine Stellungnahme zu den Kündigungen ab – mit dem Hinweis, dass die Geschäftsführung bis zum 3. September im Urlaub ist.