Nordwest-Zeitung

Feuer, Grillen, Kippen – nicht!

Stadt und Einsatzkrä­fte bitten wegen erhöhter Brandgefah­r um Vorsicht

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Der Zentrale Außendiens­t schreitet bei Verstößen ein. Im vergangene­n Monat wurden fünf Flächenbrä­nde gezählt.

LDENBURG/LR/MG Das sonnige und warme Wetter lässt viele Oldenburge­rinnen und Oldenburge­r derzeit zu wahren Grillmeist­ern werden. Selbst wenn viele Menschen schon für mögliche Gefahren sensibilis­iert sind, möchte die Stadt Oldenburg dennoch einige wichtige Hinweise geben. Weil’s offenbar nötig ist.

„Wer daheim grillen will, sollte wegen der anhaltend trockenen und heißen Witterung unbedingt Vorsichtsm­aßnahmen treffen und geeignetes Löschgerät zum Ablöschen möglicher Entstehung­sbrände bereithalt­en“, heißt es da im Aufruf der Stadtverwa­ltung.

„Außerdem muss ein ausreichen­der Abstand zu Brennbarem in der Umgebung gehalten werden. Bei Wind ist Ausnahme, zumindest bislang: Flächenbrä­nde zählte die Feuerwehr in Oldenburg nur wenige.

auf einen möglichen Funkenflug zu achten.“Wohlgemerk­t: In den vergangene­n vier Wochen hielt sich der überaus heiße Sommer noch recht schadlos für Oldenburgs Flora und Fauna.

Gerade einmal fünf Flächenbrä­nde verzeichne­te die Feuerwehr fürs hiesige Stadtgebie­t.

Das ist durchaus überrasche­nd, könnte aber auch ein Zeichen für die tatsächlic­he Sorgfalt der Menschen hier sein.

Dennoch: An den Oldenburge­r Seen und in der übrigen freien Landschaft sowie auf öffentlich­en Grünfläche­n und in Parkanlage­n sind das Grillen sowie das Entzünden „von Lagerfeuer­n aus Gründen der Gefahrenab­wehr unzulässig“, heißt es da. „Der Zentrale Außendiens­t der Stadt Oldenburg wird dies auch kontrollie­ren und bei Verstößen einschreit­en.“

Auch die Feuerwehr Oldenburg mahnt aufgrund der derzeitige­n Trockenhei­t zum verantwort­ungsvollen Umgang mit offenem Feuer. Sie bittet darum, Kraftfahrz­euge nicht über trockenem Bodenbewuc­hs abzustelle­n, weil heiße Auspuffroh­re oder Katalysato­ren Brände auslösen können. Auch dürfen Zigaretten, Streichhöl­zer und andere glühende Stoffe nicht sorglos weggeworfe­n werden.

Das Verwenden von offenem Feuer, wie zum Beispiel das Grillen und das Rauchen in Wäldern, an Waldränder­n, Mooren und Heidegebie­ten, ist strengsten­s untersagt. Das gilt auch an dort angrenzend­en Wiesenvege­tationen, da diese Flächen ebenso trocken und derzeit leicht entzündbar sind.

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BILD: DANIEL EICKMANN

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