Feuer, Grillen, Kippen – nicht!
Stadt und Einsatzkräfte bitten wegen erhöhter Brandgefahr um Vorsicht
Der Zentrale Außendienst schreitet bei Verstößen ein. Im vergangenen Monat wurden fünf Flächenbrände gezählt.
LDENBURG/LR/MG Das sonnige und warme Wetter lässt viele Oldenburgerinnen und Oldenburger derzeit zu wahren Grillmeistern werden. Selbst wenn viele Menschen schon für mögliche Gefahren sensibilisiert sind, möchte die Stadt Oldenburg dennoch einige wichtige Hinweise geben. Weil’s offenbar nötig ist.
„Wer daheim grillen will, sollte wegen der anhaltend trockenen und heißen Witterung unbedingt Vorsichtsmaßnahmen treffen und geeignetes Löschgerät zum Ablöschen möglicher Entstehungsbrände bereithalten“, heißt es da im Aufruf der Stadtverwaltung.
„Außerdem muss ein ausreichender Abstand zu Brennbarem in der Umgebung gehalten werden. Bei Wind ist Ausnahme, zumindest bislang: Flächenbrände zählte die Feuerwehr in Oldenburg nur wenige.
auf einen möglichen Funkenflug zu achten.“Wohlgemerkt: In den vergangenen vier Wochen hielt sich der überaus heiße Sommer noch recht schadlos für Oldenburgs Flora und Fauna.
Gerade einmal fünf Flächenbrände verzeichnete die Feuerwehr fürs hiesige Stadtgebiet.
Das ist durchaus überraschend, könnte aber auch ein Zeichen für die tatsächliche Sorgfalt der Menschen hier sein.
Dennoch: An den Oldenburger Seen und in der übrigen freien Landschaft sowie auf öffentlichen Grünflächen und in Parkanlagen sind das Grillen sowie das Entzünden „von Lagerfeuern aus Gründen der Gefahrenabwehr unzulässig“, heißt es da. „Der Zentrale Außendienst der Stadt Oldenburg wird dies auch kontrollieren und bei Verstößen einschreiten.“
Auch die Feuerwehr Oldenburg mahnt aufgrund der derzeitigen Trockenheit zum verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer. Sie bittet darum, Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Bodenbewuchs abzustellen, weil heiße Auspuffrohre oder Katalysatoren Brände auslösen können. Auch dürfen Zigaretten, Streichhölzer und andere glühende Stoffe nicht sorglos weggeworfen werden.
Das Verwenden von offenem Feuer, wie zum Beispiel das Grillen und das Rauchen in Wäldern, an Waldrändern, Mooren und Heidegebieten, ist strengstens untersagt. Das gilt auch an dort angrenzenden Wiesenvegetationen, da diese Flächen ebenso trocken und derzeit leicht entzündbar sind.