Nordwest-Zeitung

Messerstec­her steht vor Gericht

Streit in Oldenburg war eskaliert – Notoperati­on rettete das Leben des Opfers

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Weil er einem Mann ein Messer in den Bauch gestoßen hat, muss sich ein Oldenburge­r vor Gericht verantwort­en.

IndischeG – Wegen versuchten Totschlags muss sich seit Donnerstag ein 29 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor der Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes verantwort­en. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, am 19. Februar dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Supermarkt­es in der Stedinger Straße einem 19-Jährigen ein Messer in die Milz gerammt zu haben. Für das Opfer bestand akute Lebensgefa­hr, es hatte viel Blut verloren.

Der brutalen Attacke war ein verbaler Streit vorangegan­gen, in dessen Verlauf das spätere Opfer dem Angeklagte­n eine Bierflasch­e vor die Füße geworfen haben soll. Daraufhin soll der Angeklagte aus seinem Rucksack ein Messer geholt und es in die linke Bauchseite des 19-Jährigen gestoßen haben. Laut Anklage hatte der 29-Jährige dann den Tatort fluchtarti­g verlassen, ohne sich um den Schwerverl­etzten zu kümmern. Zeugen riefen Hilfe. Auch der 19-Jährige selbst konnte noch einen Notruf absetzen.

Unter Stöhnen hatte er damals den Einsatzkrä­ften geschilder­t, wo er sich befand. Eine sofortige Notoperati­on rettete ihm das Leben. Das Gespräch mit der Notrufzent­rale wurde am Donnerstag im Sitzungssa­al abgespielt.

Der Angeklagte wollte während des ersten Verhandlun­gstages noch keine Stellung zu den Vorwürfen beziehen. Sein Anwalt kündige aber für nächsten Verhandlun­gstage eine umfassende Erklärung an, die durch den Verteidige­r vorgetrage­n werde.

Dürftig war am Donnerstag auch die Aussage des 19-Jährigen, der Opfer der brutalen Attacke geworden war. Er könne sich nicht mehr erinnern, worum es bei dem Streit gegangen sei, erklärte er. Er habe zuvor zusammen mit dem Angeklagte­n und weiteren Personen Bier getrunken, dann sei es zum Streit gekommen. Der sei dann eskaliert, meinte der 19-Jährige.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann etliche Zeugen geladen. Eine Psychiater­in soll Auskunft über die Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n geben. Das Verfahren ist auf sechs Verhandlun­gstage angesetzt.

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