Messerstecher steht vor Gericht
Streit in Oldenburg war eskaliert – Notoperation rettete das Leben des Opfers
Weil er einem Mann ein Messer in den Bauch gestoßen hat, muss sich ein Oldenburger vor Gericht verantworten.
IndischeG – Wegen versuchten Totschlags muss sich seit Donnerstag ein 29 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Februar dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Stedinger Straße einem 19-Jährigen ein Messer in die Milz gerammt zu haben. Für das Opfer bestand akute Lebensgefahr, es hatte viel Blut verloren.
Der brutalen Attacke war ein verbaler Streit vorangegangen, in dessen Verlauf das spätere Opfer dem Angeklagten eine Bierflasche vor die Füße geworfen haben soll. Daraufhin soll der Angeklagte aus seinem Rucksack ein Messer geholt und es in die linke Bauchseite des 19-Jährigen gestoßen haben. Laut Anklage hatte der 29-Jährige dann den Tatort fluchtartig verlassen, ohne sich um den Schwerverletzten zu kümmern. Zeugen riefen Hilfe. Auch der 19-Jährige selbst konnte noch einen Notruf absetzen.
Unter Stöhnen hatte er damals den Einsatzkräften geschildert, wo er sich befand. Eine sofortige Notoperation rettete ihm das Leben. Das Gespräch mit der Notrufzentrale wurde am Donnerstag im Sitzungssaal abgespielt.
Der Angeklagte wollte während des ersten Verhandlungstages noch keine Stellung zu den Vorwürfen beziehen. Sein Anwalt kündige aber für nächsten Verhandlungstage eine umfassende Erklärung an, die durch den Verteidiger vorgetragen werde.
Dürftig war am Donnerstag auch die Aussage des 19-Jährigen, der Opfer der brutalen Attacke geworden war. Er könne sich nicht mehr erinnern, worum es bei dem Streit gegangen sei, erklärte er. Er habe zuvor zusammen mit dem Angeklagten und weiteren Personen Bier getrunken, dann sei es zum Streit gekommen. Der sei dann eskaliert, meinte der 19-Jährige.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann etliche Zeugen geladen. Eine Psychiaterin soll Auskunft über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben. Das Verfahren ist auf sechs Verhandlungstage angesetzt.