DER ABLAUF IM FALL SAMI A.
Die Affäre um den zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat eine Debatte über die Unabhängigkeit der deutschen Justiz losgetreten. Hier die Chronik der Ereignisse:
1997:
Sami A. kommt als Student aus Tunesien nach Deutschland
1999/2000:
Mutmaßlich militärische Ausbildung bei Al-Kaida in Afghanistan, danach Leibwächter von Terrorchef Osama bin Laden
2006:
Die Bundesanwaltschaft ermittelt: Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – im selben Jahr stellt Sami A. einen Asylantrag, der 2007 abgelehnt wird
2007:
Das Verfahren gegen Sami A. wird eingestellt
2010:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlässt ein Abschiebeverbot, weil Folter droht
2014:
Das Bamf widerruft das Abschiebeverbot für Sami A.
2016:
Gerichtlicher Widerspruch: Das Abschiebeverbot ist weiter notwendig
Juni 2018:
Bamf hebt Abschiebeverbot auf und ordnet Abschiebung an. Sami A. kommt in Abschiebehaft
9. Juli:
Die Bundespolizei bereitet den Abschiebeflug nach Tunesien vor; das Gericht ist im Glauben, der Flug sei vorerst storniert
12. Juli:
Gericht beschließt, Sami A. darf nicht abgeschoben werden. Das Fax trifft jedoch erst am folgenden Morgen ein
1=. Juli:
Fax kommt zu spät, Abschiebung läuft
1>. August:
Oberverwaltungsgericht NRW verfügt Rückholung von Sami A. nach Deutschland