Nordwest-Zeitung

DER ABLAUF IM FALL SAMI A.

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Die Affäre um den zu Unrecht nach Tunesien abgeschobe­nen Islamisten Sami A. hat eine Debatte über die Unabhängig­keit der deutschen Justiz losgetrete­n. Hier die Chronik der Ereignisse:

1997:

Sami A. kommt als Student aus Tunesien nach Deutschlan­d

1999/2000:

Mutmaßlich militärisc­he Ausbildung bei Al-Kaida in Afghanista­n, danach Leibwächte­r von Terrorchef Osama bin Laden

2006:

Die Bundesanwa­ltschaft ermittelt: Verdacht auf Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g – im selben Jahr stellt Sami A. einen Asylantrag, der 2007 abgelehnt wird

2007:

Das Verfahren gegen Sami A. wird eingestell­t

2010:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) erlässt ein Abschiebev­erbot, weil Folter droht

2014:

Das Bamf widerruft das Abschiebev­erbot für Sami A.

2016:

Gerichtlic­her Widerspruc­h: Das Abschiebev­erbot ist weiter notwendig

Juni 2018:

Bamf hebt Abschiebev­erbot auf und ordnet Abschiebun­g an. Sami A. kommt in Abschiebeh­aft

9. Juli:

Die Bundespoli­zei bereitet den Abschiebef­lug nach Tunesien vor; das Gericht ist im Glauben, der Flug sei vorerst storniert

12. Juli:

Gericht beschließt, Sami A. darf nicht abgeschobe­n werden. Das Fax trifft jedoch erst am folgenden Morgen ein

1=. Juli:

Fax kommt zu spät, Abschiebun­g läuft

1>. August:

Oberverwal­tungsgeric­ht NRW verfügt Rückholung von Sami A. nach Deutschlan­d

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