Erst Kläger, jetzt Angeschuld gter
Mitte September steht der Vater des seit über einem Jahr vermissten Rezan Cakici vor Gericht
Es handelt sich um eine Folgeverhandlung der Schießerei in Nadorst. Vorwurf ist ein Verstoß gegen das 6affengesetz.
OLDENBURG – Seit dem 3. Juli 2017 wird der Deutsch-Kurde Rezan Cakici nun schon vermisst. Zahlreiche Gerüchte und Theorien ranken sich seitdem um sein spurloses Verschwinden aus einer Shisha-Bar an der Nadorster Straße – eine finale, tatsächlich belastbare Erklärung haben die Ermittler der Soko „Kings“bis heute nicht gefunden. Nicht offiziell.
Dabei wurde das gesamte Geschehen längst auch juristisch – zumindest in Teilen – aufgearbeitet: Im Januar 2018 folgte ein vielbeachteter Prozess – einer, der mit der Personalie Rezan Cakici in unmittelbaren Zusammenhang gebracht wird. Denn lediglich 24 Tage nach dessen Verschwinden kam es am 27. Juli 2017 (ebenfalls an der Nadorster Straße) zu einer tödlichen Schießerei in einem Trockenbauunternehmen seines Cousins. Ein Onkel (65) Cakicis starb dabei noch vor Ort, sein 60-jähriger Vater Necat überlebte schwer verletzt.
In besagtem Prozess gegen den angeklagten, im Trockenbauunternehmen angestellten türkischen Schützen (38) trat Necat Cakici vor der Schwurgerichtskammer noch als Nebenkläger auf. Dem „Todesschützen“konnte da allerdings nur eine NotwehrHandlung gegen Necat Cakici und das Todesopfer nachgewiesen werden. In Haft (zweieinhalb Jahre, so das Urteil) verblieb der 38-Jährige dennoch – wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Jetzt aber muss sich Necat Cakici selbst noch einmal vor Gericht erklären. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte gegen den Angeschuldigten den Erlass eines Strafbefehls beantragt – ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an diesem so dramatischen 27. Juli 2017. „Gegen den Angeschuldigten sollte im Strafbefehlswege eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt werden. Die Bewährungszeit sollte 3 Jahre betragen“, heißt es dazu aus der Staatsanwaltschaft auf Ð-Recherche, „ferner sollte der Angeschuldigte einen Geldbetrag in Höhe von 2 500 Euro in monatlichen Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen“.
Sprich: Um die Gerichte zu entlasten und eine aufwendige mündliche Hauptverhandlung zu umgehen, sollte es so also zu einer rechtskräftigen Verurteilung „auf kurzem Wege“kommen. Auch für den Betroffenen selbst mag dies Vorteile haben – das Verfahren erfolgt schließlich kostensparend, zügig und ohne größeres Aufsehen. Allerdings hatte der Angeschuldigte nach Erlass durchs Amtsgericht Einspruch eingelegt. Deshalb ist nun ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt worden – Mitte September im Oldenburger Amtsgericht.
Dabei scheinen die Erfolgsaussichten nach dem bereits im Januar erfolgten Prozess und nach Lage der Dinge für Cakici nicht unbedingt die besten. Dem heute 61-Jährigen wird zur Last gelegt, dass er am Tattag „eine geladene halbautomatische Kurzwaffe des Typs Walter 22 geführt habe“ – ohne im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein. Die gesammelten Indizien aus dem vorangegangenen Prozess dürften da wohl für sich sprechen, denn weitere Zeugen sind zur bevorstehenden Verhandlung nicht geladen. Die juristische Aufbereitung vor dem Landgericht stand unter massiven Sicherheitsvorkehrungen – es gab strenge Einlasskontrollen, Straßensperren, schwer bewaffnete Polizeikräfte an den Einfallstraßen rund ums Gerichtsviertel. Noch ist unklar, ob und wie das Amtsgericht bei dieser Verhandlung gesichert werden muss.
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