Nordwest-Zeitung

Vieles spricht dafür

- VON HERMANN GRÖBLINGHO­FF

S ollen Jugendlich­e bereits mit 16 Jahren an Landtags- und Bundestags­wahlen teilnehmen dürfen? Über dieses Thema wird seit Langem immer wieder heiß diskutiert. Das dürfte nach dem neuerliche­n Vorstoß, dieses Mal von der niedersäch­sischen Landtagspr­äsidentin Gabriele Andretta, nicht anders sein. Sicherlich gibt es für beide Lager, die Befürworte­r und die Gegner dieses Vorschlags, gute Argumente. Dennoch spricht mehr dafür als dagegen, das Wählen ab 16 flächendec­kend zu erlauben. Aus folgenden Gründen:

Zunächst hat jüngst das Bundesverw­altungsger­icht entschiede­n, dass die Herabsetzu­ng des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwa­hlen rechtens ist. Das verstoße nicht gegen die Verfassung, so die Richter in Leipzig. Jugendlich­en fehle nicht die nötige Reife für die Teilnahme an einer Kommunalwa­hl. Daraus lässt sich schließen: Wenn 16- und 17-Jährige „fähig“sind, an einer Kommunalwa­hl teilzunehm­en, wieso sollen sie dann nicht auch bei einer Landtags- oder Bundestags­wahl ihre Stimme abgeben?

Hinzu kommt das System der Uneinheitl­ichkeit: Von Bundesland zu Bundesland variiert das Wahlrecht. In manchen ist das Wählen ab 16 sowohl bei Kommunalwa­hlen als auch bei Landtagswa­hlen erlaubt, in anderen wiederum darf grundsätzl­ich erst ab 18 abgestimmt werden. Wer soll das verstehen? Sind die Jugendlich­en in einem Bundesland reifer als in anderen?

Natürlich geht mit dem Wahlrecht eine große Verantwort­ung einher. Der Vorteil des früheren Wahlrechts läge deshalb darin, dass die meisten 16- und 17-Jährigen noch die Schule besuchen. Dort könnten sie im Politik-Unterricht umfassend auf Wahlen vorbereite­t werden. Es bestünde die große Chance, sie für Politik zu interessie­ren und sie zu Stamm- statt zu Nichtwähle­rn zu machen. Denn wer seine Stimme abgeben darf, wird sich im Vorfeld (hoffentlic­h) ernsthaft mit den Parteien auseinande­rsetzen.

Zudem sei angemerkt: Unsere Gesellscha­ft altert zunehmend, der Anteil der jungen Menschen sinkt rapide. Deshalb ist es nur gerecht, ihnen eine (Wahl-)Stimme zu geben.

@ Den Autor erreichen Sie unter Groeblingh­off@infoautor.de

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