Vieles spricht dafür
S ollen Jugendliche bereits mit 16 Jahren an Landtags- und Bundestagswahlen teilnehmen dürfen? Über dieses Thema wird seit Langem immer wieder heiß diskutiert. Das dürfte nach dem neuerlichen Vorstoß, dieses Mal von der niedersächsischen Landtagspräsidentin Gabriele Andretta, nicht anders sein. Sicherlich gibt es für beide Lager, die Befürworter und die Gegner dieses Vorschlags, gute Argumente. Dennoch spricht mehr dafür als dagegen, das Wählen ab 16 flächendeckend zu erlauben. Aus folgenden Gründen:
Zunächst hat jüngst das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen rechtens ist. Das verstoße nicht gegen die Verfassung, so die Richter in Leipzig. Jugendlichen fehle nicht die nötige Reife für die Teilnahme an einer Kommunalwahl. Daraus lässt sich schließen: Wenn 16- und 17-Jährige „fähig“sind, an einer Kommunalwahl teilzunehmen, wieso sollen sie dann nicht auch bei einer Landtags- oder Bundestagswahl ihre Stimme abgeben?
Hinzu kommt das System der Uneinheitlichkeit: Von Bundesland zu Bundesland variiert das Wahlrecht. In manchen ist das Wählen ab 16 sowohl bei Kommunalwahlen als auch bei Landtagswahlen erlaubt, in anderen wiederum darf grundsätzlich erst ab 18 abgestimmt werden. Wer soll das verstehen? Sind die Jugendlichen in einem Bundesland reifer als in anderen?
Natürlich geht mit dem Wahlrecht eine große Verantwortung einher. Der Vorteil des früheren Wahlrechts läge deshalb darin, dass die meisten 16- und 17-Jährigen noch die Schule besuchen. Dort könnten sie im Politik-Unterricht umfassend auf Wahlen vorbereitet werden. Es bestünde die große Chance, sie für Politik zu interessieren und sie zu Stamm- statt zu Nichtwählern zu machen. Denn wer seine Stimme abgeben darf, wird sich im Vorfeld (hoffentlich) ernsthaft mit den Parteien auseinandersetzen.
Zudem sei angemerkt: Unsere Gesellschaft altert zunehmend, der Anteil der jungen Menschen sinkt rapide. Deshalb ist es nur gerecht, ihnen eine (Wahl-)Stimme zu geben.
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