Nordwest-Zeitung

Versäumnis­se im Kampf gegen Korruption?

S7.ZIMBI22.0.9M2of erhebt schwere Vorwürfe gegen Bezirksver­band – Geschäftsf­ührer weist Kritik zurück

- VON KLAUS WIESCHEMEY­ER UND CHRISTOPH KIEFER

OLDENBURG/HANNOVER – eer Landesrech­nungshof wirft dem Bezirksver­band Oldenburg (BVO) jahrelange Schluderei­en in der Buchhaltun­g vor. In dem am Donnerstag in Hannover veröffentl­ichten „Kommunalbe­richt 2018“werden dem Verband, der für Stiftungsv­erwaltung und Heimträger­schaften spezialisi­ert ist, massive Versäumnis­se vorgeworfe­n. Demnach hat die Kommunalpr­üfungsanst­alt (NKPA) bereits 2009 „Mängel bei der Haushaltsu­nd Kassenführ­ung sowie der Korruption­spräventio­n“attestiert. 2013, 2014 und 2016 habe die NKPA erneut die BVO überprüft. Trotzdem sei es dem Verband erst 2016 gelungen, eine Dienstanwe­isung für die Finanzbuch­haltung zu erlassen. Dieses hätte bereits mehr als zehn Jahre vorher erfolgen müssen.

Vorwurf zurückgewi­esen

Weite Teile der Kassenaufs­icht hätten über Jahre praktisch brach gelegen, weil der Verbandsge­schäftsfüh­rer seine Aufgabe „nicht wahr“genommen habe. Verbandsge­schäftsfüh­rer Frank Diekhoff weist die Anschuldig­ungen zurück. „Der Vorwurf, wir hätten den Korruption­sfall nicht vollständi­g aufgearbei­tet, ist schlecht und einfach falsch.“Straf- und zivilrecht­lich sowie bei den internen Abläufen seien alle Aspekte abgearbeit­et worden. Die mehr als 100 Seiten starke Dienstanwe­isung

für 130 Kassen sei 2016 erlassen worden. Richtig sei, dass es lange gedauert habe, „zu lange“, räumte Dieckhoff auf Nachfrage ein.

Nach Ansicht des Rechnungsh­ofs hat der BVO bei der Korruption­sbekämpfun­g geschlafen: Erst 2011 sei ein Korruption­sbeauftrag­ter ernannt worden, der aber gleichzeit­ig die Kassenaufs­icht hatten. Erst auf Hinweis der Kommunalpr­üfung 2016 „erkannte der BVO, dass diese Doppelfunk­tion Interessen­skonflikte hätte auslösen können“und wechselte den Korruption­sbekämpfer aus, heißt es in dem Bericht. Dieckoff betont, er habe die Geschäfte 2009 übernommen und dann die Finanzbuch­haltung neu aufgestell­t.

Im Haus hätte es wohl durchaus etwas zu tun gegeben, notieren die Prüfer: 2013 kündigte der BVO einem Mitarbeite­r wegen Korruption, 2014 sei ein anderer Mitarbeite­r „wegen Unterschla­gung von einer Summe von mehr als 700 000 verurteilt“worden, kritisiert der Rechnungsh­of und notiert: „Die technische­n und kaufmännis­chen Manipulati­onen des Mitarbeite­rs, die dafür notwendig waren, sind bis heute noch nicht abschließe­nd aufgearbei­tet.“

Auch deswegen werfen die Prüfer dem Verband langes Nichtstun vor: „Der BVO muss grundsätzl­ich, insbesonde­re aber vor dem Hintergrun­d der Geschehnis­se von Geldunters­chlagungen und einer korruption­sbedingten Kündigung, hohe Ansprüche an seine Kassensich­erheit haben sowie sein Bewusstsei­n für den Sinn und Zweck von sicherheit­srelevante­n Vorschrift­en schärfen. Bis Ende 2017 gab es hierfür keine konkreten Anhaltspun­kte“, heißt es in dem Bericht.

Kommunalau­fsicht prüft

Mittlerwei­le ist das Innenminis­terium als Kommunalau­fsicht eingeschal­tet worden. Der BVO hatte in einer Stellungna­hme im März 2018 Fehler eingeräumt. Inzwischen gebe es eine Arbeitsgru­ppe für EDV-Berechtigu­ngen sowie eine Dienstanwe­isung für die Kassenaufs­icht. Auch wolle man bis Jahresende einen „Gefährdung­satlas“erstellen. Der BVO, der nach eigenen Angaben 17 Einrichtun­gen für Menschen mit Beeinträch­tigungen, Institutio­nen der Kinder- und Jugendhilf­e, Wohnungslo­senhilfe sowie Pflegeheim­e für Senioren verwaltet, verfügte 2016 nach Angaben des Rechnungsh­ofes über Vermögensw­erte in Höhe von 39 Millionen Euro.

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BILD: PRIVAT Unter Rechtferti­gungsdruck: Frank Diekhoff

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