Versäumnisse im Kampf gegen Korruption?
S7.ZIMBI22.0.9M2of erhebt schwere Vorwürfe gegen Bezirksverband – Geschäftsführer weist Kritik zurück
OLDENBURG/HANNOVER – eer Landesrechnungshof wirft dem Bezirksverband Oldenburg (BVO) jahrelange Schludereien in der Buchhaltung vor. In dem am Donnerstag in Hannover veröffentlichten „Kommunalbericht 2018“werden dem Verband, der für Stiftungsverwaltung und Heimträgerschaften spezialisiert ist, massive Versäumnisse vorgeworfen. Demnach hat die Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) bereits 2009 „Mängel bei der Haushaltsund Kassenführung sowie der Korruptionsprävention“attestiert. 2013, 2014 und 2016 habe die NKPA erneut die BVO überprüft. Trotzdem sei es dem Verband erst 2016 gelungen, eine Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung zu erlassen. Dieses hätte bereits mehr als zehn Jahre vorher erfolgen müssen.
Vorwurf zurückgewiesen
Weite Teile der Kassenaufsicht hätten über Jahre praktisch brach gelegen, weil der Verbandsgeschäftsführer seine Aufgabe „nicht wahr“genommen habe. Verbandsgeschäftsführer Frank Diekhoff weist die Anschuldigungen zurück. „Der Vorwurf, wir hätten den Korruptionsfall nicht vollständig aufgearbeitet, ist schlecht und einfach falsch.“Straf- und zivilrechtlich sowie bei den internen Abläufen seien alle Aspekte abgearbeitet worden. Die mehr als 100 Seiten starke Dienstanweisung
für 130 Kassen sei 2016 erlassen worden. Richtig sei, dass es lange gedauert habe, „zu lange“, räumte Dieckhoff auf Nachfrage ein.
Nach Ansicht des Rechnungshofs hat der BVO bei der Korruptionsbekämpfung geschlafen: Erst 2011 sei ein Korruptionsbeauftragter ernannt worden, der aber gleichzeitig die Kassenaufsicht hatten. Erst auf Hinweis der Kommunalprüfung 2016 „erkannte der BVO, dass diese Doppelfunktion Interessenskonflikte hätte auslösen können“und wechselte den Korruptionsbekämpfer aus, heißt es in dem Bericht. Dieckoff betont, er habe die Geschäfte 2009 übernommen und dann die Finanzbuchhaltung neu aufgestellt.
Im Haus hätte es wohl durchaus etwas zu tun gegeben, notieren die Prüfer: 2013 kündigte der BVO einem Mitarbeiter wegen Korruption, 2014 sei ein anderer Mitarbeiter „wegen Unterschlagung von einer Summe von mehr als 700 000 verurteilt“worden, kritisiert der Rechnungshof und notiert: „Die technischen und kaufmännischen Manipulationen des Mitarbeiters, die dafür notwendig waren, sind bis heute noch nicht abschließend aufgearbeitet.“
Auch deswegen werfen die Prüfer dem Verband langes Nichtstun vor: „Der BVO muss grundsätzlich, insbesondere aber vor dem Hintergrund der Geschehnisse von Geldunterschlagungen und einer korruptionsbedingten Kündigung, hohe Ansprüche an seine Kassensicherheit haben sowie sein Bewusstsein für den Sinn und Zweck von sicherheitsrelevanten Vorschriften schärfen. Bis Ende 2017 gab es hierfür keine konkreten Anhaltspunkte“, heißt es in dem Bericht.
Kommunalaufsicht prüft
Mittlerweile ist das Innenministerium als Kommunalaufsicht eingeschaltet worden. Der BVO hatte in einer Stellungnahme im März 2018 Fehler eingeräumt. Inzwischen gebe es eine Arbeitsgruppe für EDV-Berechtigungen sowie eine Dienstanweisung für die Kassenaufsicht. Auch wolle man bis Jahresende einen „Gefährdungsatlas“erstellen. Der BVO, der nach eigenen Angaben 17 Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe sowie Pflegeheime für Senioren verwaltet, verfügte 2016 nach Angaben des Rechnungshofes über Vermögenswerte in Höhe von 39 Millionen Euro.