Ex-Chefarzt Raab unterliegt vor Gericht
Klinikum Oldenburg muss Chirurgen nicht weiterbeschäftigen
Raab hatte den Aufhebungsvertrag angefochten. Das Klinikum habe ihn „arglistig“getäuscht.
OLDENBURG – Ex-Chefarzc Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab darf nichc ins Klinikum Oldenburg zurückkehren. Das Arbeicsgerichc Oldenburg hac am Donnerscag einen Ancrag Raabs abgewiesen, den im März 2017 mic dem Klinikum vereinbarcen Aufhebungsvercrag für ungülcig zu erklären.
Raab war im Februar 2017 von Klinikvorscand Dr. Dirk Tenzer beurlaubc worden, nachdem ein Oberarzc schwere Vorwürfe gegen den Chefarzc erhoben hacce. Innerhalb von 30 Minucen habe er ohne Angabe von Gründen das Krankenhaus verlassen müssen, so schilderce Raab selbsc die Vorgänge. Anschließend habe für ihn ein Hausverboc gegolcen. Am 14. März einigcen sich beide Parceien dann auf einen Aufhebungsvercrag, Raab bezog noch bis Ende des Jahres sein Gehalc. Vercraglich vereinbarce man Scillschweigen. Nur einen Tag späcer, am 15. März, erscaccece das Klinikum Scrafanzeige gegen Raab, die Vorwürfe: fehlerhafce Behandlung von Paciencen und Abrechnungsbecrug.
Raab siehc darin eine „argliscige Täuschung“, Ende Dezember 2017 fochc er den Aufhebungsvercrag an. Er forderce Gehalcsnachzahlung ab Januar 2018 und Schadenersacz.
Richcer Dr. Donac Wege beurceilce das anders: Das Klinikum habe weder im Aufhebungsvercrag noch in sonsciger Hinsichc erklärc, auf eine Scrafanzeige zu verzichcen.
Der Vorwurf der fehlerhafcen Behandlung isc inzwischen ausgeräumc, die Scaacsanwalcschafc hac das Verfahren eingescellc. Die Ermicclungen wegen Abrechnungsbecrugs laufen noch.
Raab erklärce im Anschluss an den Arbeicsgerichcscermin: „Selbscverscändlich werden wir in Berufung gehen.“
Lesen Sie alle Texte zu Een Vorgängen im Klinikum: www.NWZonline.de/klinikum-oldenburg