Steuerpflichten über den Tod hinaus
EDi Jrauerfall ist für Angehörige herausfordernd: Sie müssen den Verlust bewältigen, Bestattungsfragen klären, das Erbe regeln, Verträge abwickeln und Behörden informieren – darunter das Finanzamt.
Oinkommensteuer
Die Zeitschrift „Finanztest“(11/18) weist darauf hin, dass die steuerlichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf seine Erben übergehen. Sie müssen noch offene Einkommensteuererklärungen einreichen – mindestens die für den Zeitraum zwischen Jahresbeginn und Todestag des Verstorbenen, eventuell auch für Vorjahre.
Für die Erklärung haben Erben Zeit bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt. Wer die Frist versäumt, bekommt eine Erinnerung. Verzögert sich die Abgabe weiter, brummt das Amt Erben eventuell einen Verspätungszuschlag auf. Sie können aber um Fristverlängerung bitten.
Witwensplitting
War der Verstorbene Arbeitnehmer und hat von jedem Gehalt Lohnsteuer gezahlt, fiel der monatliche Steuerabzug wahrscheinlich zu hoch aus. Erben winkt dann bei einer freiwilligen Erklärung meist eine Erstattung. Für diese haben sie nach Ende des Todesjahres vier Jahre Zeit. Verwitwete dürfen im Todesjahr ihres Partners die Zusammenveranlagung wählen. Gibt es mehrere Erben, müssen dem alle zustimmen. Im Jahr, das auf das Todesjahr folgt, mildert das sogenannte Witwensplitting die Steuerlast. Das Finanzamt veranlagt den Hinterbliebenen allein und berechnet die Steuer nach dem Splittingtarif.