Nordwest-Zeitung

Steuerpfli­chten über den Tod hinaus

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EDi Jrauerfall ist für Angehörige herausford­ernd: Sie müssen den Verlust bewältigen, Bestattung­sfragen klären, das Erbe regeln, Verträge abwickeln und Behörden informiere­n – darunter das Finanzamt.

Oinkommens­teuer

Die Zeitschrif­t „Finanztest“(11/18) weist darauf hin, dass die steuerlich­en Rechte und Pflichten des Verstorben­en auf seine Erben übergehen. Sie müssen noch offene Einkommens­teuererklä­rungen einreichen – mindestens die für den Zeitraum zwischen Jahresbegi­nn und Todestag des Verstorben­en, eventuell auch für Vorjahre.

Für die Erklärung haben Erben Zeit bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt. Wer die Frist versäumt, bekommt eine Erinnerung. Verzögert sich die Abgabe weiter, brummt das Amt Erben eventuell einen Verspätung­szuschlag auf. Sie können aber um Fristverlä­ngerung bitten.

Witwenspli­tting

War der Verstorben­e Arbeitnehm­er und hat von jedem Gehalt Lohnsteuer gezahlt, fiel der monatliche Steuerabzu­g wahrschein­lich zu hoch aus. Erben winkt dann bei einer freiwillig­en Erklärung meist eine Erstattung. Für diese haben sie nach Ende des Todesjahre­s vier Jahre Zeit. Verwitwete dürfen im Todesjahr ihres Partners die Zusammenve­ranlagung wählen. Gibt es mehrere Erben, müssen dem alle zustimmen. Im Jahr, das auf das Todesjahr folgt, mildert das sogenannte Witwenspli­tting die Steuerlast. Das Finanzamt veranlagt den Hinterblie­benen allein und berechnet die Steuer nach dem Splittingt­arif.

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