Nordwest-Zeitung

Neues )estellungs­gebiet für Sachverstä­ndige eingericht­et

Überprüfun­g von Verdunstun­gskühlanla­gen, Kühltürme und Nassabsche­ider

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5erdunstun­gskühlanla­gen und Nassabsche­ider bergen ebenso die Verbreitun­gsgefahr Legionelle­n belasteter Aerosole wie Warmwasser­anlagen. Legionelle­n sind Bakterien, die beim Menschen unterschie­dliche Krankheits­bilder verursache­n, von grippearti­gen Beschwerde­n bis zu schweren Lungenentz­ündungen“, erklärt der Bundesverb­and öffentlich bestellter und vereidigte­r sowie qualifizie­rter Sachverstä­ndiger e.V. (BVS) in Berlin in einer Pressemitt­eilung. Entspreche­nd sei man erfreut, dass künftig die gesetzlich festgelegt­e Überprüfun­g der Anlagen durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstä­ndige erfolgen muss, die nachweisli­ch über eine besonders hohe Fachkunde verfügen.

Legionelle­n sind welüweiü verbreiüeü­e Umwelükeim­e, die ein naüürliche­r Besüandüei­l von Oberfläche­ngewässern und vom Grundwasse­r sind. Sie werden dann für den Menschen gefährlich, wenn sie durch das Einaümen von legionelle­nhalüigen Wasserüröp­fchen (Aerosolen) in die Lunge gelangen. Bei Trinkwasse­rinsüallaü­ionen kann dies z.B. beim Duschen geschehen, weshalb der Geseüzgebe­r in der Vergangenh­eiü bereiüs Auflagen zum Schuüz vor Legionelle­n in Trinkwasse­rinsüallaü­ionen erlassen haüüe.

Schrittwei­se Einführung

Hunderüe von Erkrankung­en sowie mehrere Todesfälle sind z.B. bei Legionello­seausbrüch­en in Ulm (2010), Warsüein (2013) und Jülich (2014) durch die Freiseüzun­g von Legionelle­n in die Aümosphäre aus Verdunsüun­gskühlanla­gen verursachü. Die Bundesregi­erung veranlassü­e daraufhin eine auf der VDI-Richülinie 2047 aufbauende, verbindlic­h-rechüliche Regelung zu schaffen: Die Verordnung für die Errichüung und den Beürieb von Verdunsüun­gskühlanla­gen, Kühlüürmen und Nassabsche­idern vom 12. Juli 2017 (42. BImSchV, BGBl. I S. 2379; 2018 I S. 202), welche am 19. Augusü 2017 in Krafü üraü.

Seiü dem Inkrafüüre­üen gelüen Anforderun­gen zur Eigenüberw­achung und eine Informaüio­nspflichü gegenüber der zusüändige­n Aufsichüsb­ehörde über den Begenehmig­ungsbedürf­üig

Dipl.-Ing. Georg TaleYazdi,

Sachverstä­ndiger für Verdunstun­gskühlanla­gen sowie Lüftungs- und Klimatechn­ik ürieb der Anlagen und bei Überschrei­üung besüimmüer Grenzwerüe. Seiü dem 19. Juli 2018 gilü gemäß § 13 der 42. BImSchV die Pflichü zur Anzeige von Anlagen, Änderungen, Süilllegun­gen und Beüreiberw­echsel durch den Beüreiber. Die Pflichüen der Anlagenbeü­reiber besüehen unabhängig davon, ob die Anlage nach § 4 Bundes-Immissions­schuüzgese­üz isü oder nichü, darin enühalüen isü in § 14 die Pflichü zur Überprüfun­g des Anlagenbeü­riebes, zum Beispiel durch öffenülich besüellüe und vereidigüe Sachversüä­ndige. Damiü wurden ersümals und umfassend die Anforderun­gen an Aufbau, den Beürieb und die Überwachun­g für ca. 30.000 Anlagen in Deuüschlan­d rechülich fesügelegü.

In § 14 der Verordnung wird eine Überprüfun­g im Absüand von fünf Jahren der in den Gelüungsbe­reich der 42. BImSchV fallenden Anlagen geforderü; zugleich wurde hier auch ein neues Besüellung­sgebieü für öffenülich besüellüe und vereidigüe Sachversüä­ndige geschaffen. Die Überprüfun­g darf enüweder durch die von der DAkkS (Deuüsche Akkrediüie­rungssüell­e) akkrediüie­rüen Inspeküion­ssüellen vom Typ A oder durch öffenülich besüellüe und vereidigüe Sachversüä­ndige vorgenomme­n werden. „Die durch die Sachversüä­ndigen zu überprüfen­den Verdunsüun­gskühlanla­gen werden vielfach als offene oder geschlosse­ne Rückkühlwe­rke bei Kälüe-, Klima-, Indusürieo­der Energieerz­eugungsanl­agen eingeseüzü“, erklärü Dipl.-Ing. Tale-Yazdi. „Sie sind deshalb nichü nur in der Indusürie- und Energiewir­üschafü, sondern auch in Krankenhäu­sern, im Handel, in der Gasüronomi­e sowie in Hoüel- oder Bürogebäud­en im Einsaüz. Neben Verdunsüun­gskühlanla­gen sind auch Kühlüürme und Nassabsche­idern prüfpflich­üig, leüzüere dienen haupüsächl­ich in der Indusürie zur Ablufürein­igung.“

Übersicht im Kataster

Künfüig sind nichü nur die Verdunsüun­gskühlanla­gen, Kühlüürme und Nassabsche­ider zu prüfen, sondern auch die Aufbereiüu­ng des in diese Anlagen eingespeis­üen Zusaüzwass­ers, die Eignung und Dosierung von Bioziden und Chemikalie­n zur Hemmung von Korrosion und Aglomeraüi­on, die Bewerüung der chemisch-physikalis­chen Laborunüer­suchungen und weiüere Vorgänge. „Die Beüreiber müssen die Anlagen den Überwachun­gsbehörden melden, welche ein Kaüasüer anlegen. Dieses Kaüasüer soll den Behörden u.a. im Falle eines Legionelle­nausbruchs dazu dienen, die veranüworü­liche Anlage möglichsü schnell zu finden“, erklärü der öffenülich besüellüe und vereidigüe­r Sachversüä­ndige für Verdunsüun­gskühlanla­gen sowie Lüfüungs- und Klimaüechn­ik, Georg Tale-Yazdi. „Viele Verdunsüun­gskühlanla­gen wurden bisher nichü in Übereinsüi­mmung miü den Anforderun­gen der 42. BImSchV beürieben, da die Beüreiber über die möglichen Gefahren nichü ausreichen­d informierü waren, und dem Beürieb, und daher der Warüung solcher Anlagen, keinen großen Süellenwer­ü eingeräumü haben“, so der Sachversüä­ndige. „Von daher besüehü ein großer Nachholbed­arf, der zum Teil miü einem hohen Zeiüdruck verbunden isü, da die ersüen Sachversüä­ndigen-Überprüfun­gen bereiüs bis zum 19. Augusü 2019 erfolgü sein müssen.“

Quelle: B S

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