Airkliche Inklusion beim <echnikausfall?
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Ds ist gut, dass es für die „leichtschwerhörigen“Schüler/innen ein weiteres Angebot gibt, das Abitur an einer weiterführenden Schule in Oldenburg zu machen. Soweit sie dem Unterricht akustisch, vielleicht mit mehr Anstrengung, folgen können. Denn die Lernbedingungen bleiben nicht optimal, auch wenn es verbessert wurde.
Es ist aber nicht genug, nur die technischen Hindernisse zu überwinden. Denn das Hören bleibt trotzdem anstrengend. Jede Technik hat auch ihre Grenzen. Was ist wenn die Technik ausfällt?
Was ist aber mit hörgeschädigten Schüler/innen, die mit den Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten (CIs) nicht so gut hören können? Nicht dem Sprachverstehen nahekommen?
Zu der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention, auch die Einbindung der dt. Gebärdensprache (DGS), gehört noch viel mehr dazu. Um allen hörgeschädigten Menschen Chancengleichheit und Teilhabe im Bildungswesen zu ermöglichen, müsste das Gymnasium sich auch für die Gebärdensprache bzw. auch für den Einsatz von Schrift- oder Gebärdensprachdolmetscher/innen öffnen. Dann wäre die Beschulung wirklich inklusiv. Sowas fehlt noch in unserer Stadt!
Wir sind eine Gruppe von Menschen mit Hörschädigung. In unserer Gruppe sind schwerhörige und gehörlose Menschen organisiert. Als Selbstbetroffene, auch mit Regelschulerfahrung, wünschen wir eine wirkliche inklusive Beschulungsmöglichkeit! So wie es momentan ist, ist es viel zu wenig!
Gut fänden wir, wenn ein Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Niedersachsen sich für den weiterführenden Zweig öffnet und so auch den Schülern ermöglicht, das Abitur dort zu machen.
Niedersachsenweit gäbe es somit dann die Möglichkeit, auch dort beschult zu werden. Gerne mit hörenden Schülern – im Sinne von umgekehrter Inklusion.
Sandra Gogol (i.V. derSelbsthilfegruppe Kommunikationsbrücke), Allgemeiner Gehörlosenverein Oldenburg e.V. und Selbsthilfegruppe Unerhört Symphatisch
Dldenburg