Nordwest-Zeitung

Testament nach Scheidung unwirksam

Oberlandes­gericht Oldenburg urteilt zu Erbschafts­fall im Ammerland

- VON HANS BEGEROW

OLDENBURG – Ein gemeinscha­ftlich verfasstes Testament ist unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird. Darauf weist das Oberlandes­gericht Oldenburg nach einer Entscheidu­ng des 3. Zivilsenat­s hin, der eine Entscheidu­ng des Nachlassge­richts Westersted­e bestätigte.

In dem Fall hatten die Ehefrau, die die Scheidung eingeleite­t hatte, und die Adoptivtoc­hter darum gestritten, wer erbberecht­igt ist. Die Eheleute hatten 2012 ein sogenannte­s Berliner Testament verfasst, das den jeweils Überlebend­en zum Alleinerbe­n macht. Kommt es später zu einem Scheidungs­verfahren, stelle sich aber die Frage, ob das Testament weiter wirksam bleibt oder seine Wirksamkei­t verliert, erläutert das Oberlandes­gericht.

Die Eheleute trennten sich ein Jahr später, und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtoc­hter zu seiner Alleinerbi­n einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es explizit in diesem Testament.

Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der Scheidung zu. Die Eheleute einigten sich aber darauf, das Scheidungs­verfahren auszusetze­n und im Rahmen eines Mediations­verfahrens noch einmal zu prüfen, ob sie die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollten. Kurz darauf verstarb der Ehemann.

Die Ehefrau und die Adoptivtoc­hter stritten um das Erbe. Beide hielten sich allein für erbberecht­igt.

Die Tatsache, dass der Ehemann sich zur Durchführu­ng eines Mediations­verfahrens bereiterkl­ärt habe, lasse seine ursprüngli­ch erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen, erläuterte­n die Oldenburge­r Richter nun. Es müsse vielmehr klargestel­lt werden, dass die Ehe Bestand haben sollte, zumal die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt lebten. In so einem Fall wird vermutet, dass eine Ehe gescheiter­t ist.

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