Testament nach Scheidung unwirksam
Oberlandesgericht Oldenburg urteilt zu Erbschaftsfall im Ammerland
OLDENBURG – Ein gemeinschaftlich verfasstes Testament ist unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird. Darauf weist das Oberlandesgericht Oldenburg nach einer Entscheidung des 3. Zivilsenats hin, der eine Entscheidung des Nachlassgerichts Westerstede bestätigte.
In dem Fall hatten die Ehefrau, die die Scheidung eingeleitet hatte, und die Adoptivtochter darum gestritten, wer erbberechtigt ist. Die Eheleute hatten 2012 ein sogenanntes Berliner Testament verfasst, das den jeweils Überlebenden zum Alleinerben macht. Kommt es später zu einem Scheidungsverfahren, stelle sich aber die Frage, ob das Testament weiter wirksam bleibt oder seine Wirksamkeit verliert, erläutert das Oberlandesgericht.
Die Eheleute trennten sich ein Jahr später, und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es explizit in diesem Testament.
Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der Scheidung zu. Die Eheleute einigten sich aber darauf, das Scheidungsverfahren auszusetzen und im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal zu prüfen, ob sie die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollten. Kurz darauf verstarb der Ehemann.
Die Ehefrau und die Adoptivtochter stritten um das Erbe. Beide hielten sich allein für erbberechtigt.
Die Tatsache, dass der Ehemann sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt habe, lasse seine ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen, erläuterten die Oldenburger Richter nun. Es müsse vielmehr klargestellt werden, dass die Ehe Bestand haben sollte, zumal die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt lebten. In so einem Fall wird vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist.