Nordwest-Zeitung

Teurer Streit um Ringloksch­uppen-Projekt

280 000 Euro für Planungsar­beiten des Architekte­n nicht gezahlt – Angeklagte­r meldet sich krank

- VON THOMAS HUSMANN

Ob überhaupt verhandelt wird, ist ungewiss. Die Ergebnisse eines Gutachtens werden abgewartet.

OLDENBURG – Die Pläne haben die Stadt im Jahr 2014 über Monate hinweg beschäftig­t: Der ehemalige Ringloksch­uppen auf dem Gelände der EWE, in der Nähe des Hauptbahnh­ofs, sollte zu einem kulturelle­n Zentrum umgebaut werden. Nachbarn wurden zu einer Informatio­nsveransta­ltung ins „Havana“eingeladen, der Bauausschu­ss beschäftig­te sich mehrfach mit den Plänen von Georg H., der angab, über einen finanzkräf­tigen Investor zu verfügen.

Am Dienstag hätte Georg H. im Saal 7 im Amtsgerich­t erscheinen sollen. Ihm wird vorgeworfe­n, Architekte­nleistunge­n in Höhe von etwa 280 000 Euro in Auftrag gegeben zu haben, ohne jemals zahlungsfä­hig-/willig gewesen zu sein, teilte Amtsgerich­tssprecher­in Martina Sketta mit. Die behauptete­n Zusagen von Investoren im Hintergrun­d soll es nie gegeben haben. Kläger ist das Oldenburge­r Architektu­rbüro Heinrich Georg Gewinner.

Sechs Zeugen waren geladen. Verhandelt wurde vorerst nicht. „Der Angeklagte hat sich krank gemeldet und beruft sich auf Verhandlun­gsunfähigk­eit. Es wird ein Gutachten dazu eingeholt werden“, teilte Sketta auf Nachfrage der mit. Und weiter: Der Angeklagte ist möglicherw­eise tatsächlic­h verhandlun­gsunfähig, so dass es gegebenenf­alls auf absehbare Zeit zu keiner Verhandlun­g kommt. Telefonisc­h war der Angeklagte von der für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

Architekt Heinrich Georg Gewinner, der selbst nicht im Gerichtssa­al erschienen, sondern von Mitarbeite­rn vertreten worden wäre, zeigte sich in einem Gespräch mit der überrascht. Er sei davon ausgegange­n, dass am Dienstag verhandelt wird.

Die EWE hatte im Januar 2015 mitgeteilt, ihren Antrag bei der Stadt für einen vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan zurückzuzi­ehen. „Der Investor hat immer noch kein Finanzieru­ngskonzept vorgelegt“, begründete ein Sprecher die Entscheidu­ng damals. Zudem habe H. mit Hinweis auf Finanzieru­ngsproblem­e einen Notartermi­n platzen lassen. Der Angeklagte hatte eine Zehn-Millionen-Investitio­n in Aussicht gestellt und mehrfach öffentlich auf eine kurzfristi­ge Baugenehmi­gung gepocht. Der Stadtverwa­ltung hatte H. vorgeworfe­n, dass es ihr an ernsthafte­m Willen mangele, den Lokschuppe­n zu erhalten.

Das Schicksal des Ringloksch­uppens ist ungewiss. Das Gelände ist Bestandtei­l des Entwicklun­gsgebietes zwischen ZOB und EWE.

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BILD/ARCHIV: JOCHEN KLEIN Was wird aus dem Ringloksch­uppen? Ein vermeintli­cher Investor steht mittlerwei­le unter Anklage.

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