Teurer Streit um Ringlokschuppen-Projekt
280 000 Euro für Planungsarbeiten des Architekten nicht gezahlt – Angeklagter meldet sich krank
Ob überhaupt verhandelt wird, ist ungewiss. Die Ergebnisse eines Gutachtens werden abgewartet.
OLDENBURG – Die Pläne haben die Stadt im Jahr 2014 über Monate hinweg beschäftigt: Der ehemalige Ringlokschuppen auf dem Gelände der EWE, in der Nähe des Hauptbahnhofs, sollte zu einem kulturellen Zentrum umgebaut werden. Nachbarn wurden zu einer Informationsveranstaltung ins „Havana“eingeladen, der Bauausschuss beschäftigte sich mehrfach mit den Plänen von Georg H., der angab, über einen finanzkräftigen Investor zu verfügen.
Am Dienstag hätte Georg H. im Saal 7 im Amtsgericht erscheinen sollen. Ihm wird vorgeworfen, Architektenleistungen in Höhe von etwa 280 000 Euro in Auftrag gegeben zu haben, ohne jemals zahlungsfähig-/willig gewesen zu sein, teilte Amtsgerichtssprecherin Martina Sketta mit. Die behaupteten Zusagen von Investoren im Hintergrund soll es nie gegeben haben. Kläger ist das Oldenburger Architekturbüro Heinrich Georg Gewinner.
Sechs Zeugen waren geladen. Verhandelt wurde vorerst nicht. „Der Angeklagte hat sich krank gemeldet und beruft sich auf Verhandlungsunfähigkeit. Es wird ein Gutachten dazu eingeholt werden“, teilte Sketta auf Nachfrage der mit. Und weiter: Der Angeklagte ist möglicherweise tatsächlich verhandlungsunfähig, so dass es gegebenenfalls auf absehbare Zeit zu keiner Verhandlung kommt. Telefonisch war der Angeklagte von der für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Architekt Heinrich Georg Gewinner, der selbst nicht im Gerichtssaal erschienen, sondern von Mitarbeitern vertreten worden wäre, zeigte sich in einem Gespräch mit der überrascht. Er sei davon ausgegangen, dass am Dienstag verhandelt wird.
Die EWE hatte im Januar 2015 mitgeteilt, ihren Antrag bei der Stadt für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückzuziehen. „Der Investor hat immer noch kein Finanzierungskonzept vorgelegt“, begründete ein Sprecher die Entscheidung damals. Zudem habe H. mit Hinweis auf Finanzierungsprobleme einen Notartermin platzen lassen. Der Angeklagte hatte eine Zehn-Millionen-Investition in Aussicht gestellt und mehrfach öffentlich auf eine kurzfristige Baugenehmigung gepocht. Der Stadtverwaltung hatte H. vorgeworfen, dass es ihr an ernsthaftem Willen mangele, den Lokschuppen zu erhalten.
Das Schicksal des Ringlokschuppens ist ungewiss. Das Gelände ist Bestandteil des Entwicklungsgebietes zwischen ZOB und EWE.