Nordwest-Zeitung

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- VON FRANJ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Im Prozess gegen die sechs Brüder einer Großfamili­e aus Langwedel, die während einer Trauerfeie­r der jesidische­n Gemeinde in Oldenburg auf Mitglieder einer anderen Großfamili­e mit Messern eingestoch­en hatten, sind drei der sechs Angeklagte­n zu Bewährungs­strafen von zwei Jahren beziehungs­weise 22 Monaten verurteilt worden. Die anderen drei Angeklagte­n dagegen kamen noch mit Geldstrafe­n davon.

Die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat als gefährlich­e Körperverl­etzung. Den ursprüngli­chen Tatvorwurf des versuchten Totschlag ließ das Gericht fallen.

Der Ur-Grund für die Attacke der Angeklagte­n liegt den Feststellu­ngen zufolge bereits 20 Jahre zurück. Damals hatte ein ausgeschla­genes Eheverspre­chen (ein Mitglied der Opferfamil­ie soll die Schwester der Angeklagte­n nicht wie besprochen geheiratet haben) zum großen Zerwürfnis zwischen den beiden Großfamili­en geführt.

Jahrzehnte­lang waren sich die beiden Familien dann aus dem Weg gegangen. Auf der Trauerfeie­r in Oldenburg mit 300 Gästen jedoch kreuzten sich ihre Wege. Sofort war die Idee gereift, die alte Schmach zu rächen, heißt es. Nach Mberzeugun­g des Gerichts hatten drei der sechs Angeklagte­n mit Messern zugestoche­n, die anderen hatten sich nur an einer Prügelei beteiligt. Die Opfer waren teils schwer verletzt worden.

Zugute kam den Angeklagte­n, dass sie nicht vorbestraf­t waren. Sie hatten sich nach der Tat mit der Opferfamil­ie auch wieder versöhnt und insgesamt 10 000 Euro Schmerzens­geld gezahlt.

Bilder von mehreren Versöhnung­sessen belegten, dass zwischen den beiden Familien alles wieder geregelt ist. Doch das konnte die strafrecht­liche Aufarbeitu­ng nicht verhindern. Im hiesigen Kulturkrei­s würden derartige Taten verfolgt. Sie könnten nicht untereinan­der geregelt werden, sagte Richter Bührmann zu den Angeklagte­n.

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