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OLDENBURG – Im Prozess gegen die sechs Brüder einer Großfamilie aus Langwedel, die während einer Trauerfeier der jesidischen Gemeinde in Oldenburg auf Mitglieder einer anderen Großfamilie mit Messern eingestochen hatten, sind drei der sechs Angeklagten zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 22 Monaten verurteilt worden. Die anderen drei Angeklagten dagegen kamen noch mit Geldstrafen davon.
Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlag ließ das Gericht fallen.
Der Ur-Grund für die Attacke der Angeklagten liegt den Feststellungen zufolge bereits 20 Jahre zurück. Damals hatte ein ausgeschlagenes Eheversprechen (ein Mitglied der Opferfamilie soll die Schwester der Angeklagten nicht wie besprochen geheiratet haben) zum großen Zerwürfnis zwischen den beiden Großfamilien geführt.
Jahrzehntelang waren sich die beiden Familien dann aus dem Weg gegangen. Auf der Trauerfeier in Oldenburg mit 300 Gästen jedoch kreuzten sich ihre Wege. Sofort war die Idee gereift, die alte Schmach zu rächen, heißt es. Nach Mberzeugung des Gerichts hatten drei der sechs Angeklagten mit Messern zugestochen, die anderen hatten sich nur an einer Prügelei beteiligt. Die Opfer waren teils schwer verletzt worden.
Zugute kam den Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft waren. Sie hatten sich nach der Tat mit der Opferfamilie auch wieder versöhnt und insgesamt 10 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
Bilder von mehreren Versöhnungsessen belegten, dass zwischen den beiden Familien alles wieder geregelt ist. Doch das konnte die strafrechtliche Aufarbeitung nicht verhindern. Im hiesigen Kulturkreis würden derartige Taten verfolgt. Sie könnten nicht untereinander geregelt werden, sagte Richter Bührmann zu den Angeklagten.