Nordwest-Zeitung

Richt r sich rn Mi t r b ss r ab

Urteil 4etrifft 3ommunale Immo4ilien­5er36ufe

- VON ANSA SEMMELROCH

KARLSRUHE – Die obersten deutschen Zivilricht­er stärken den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilien­verkäufen. Sichert die Stadt ihre Mieter im Kaufvertra­J mit dem neuen EiJentümer beispielsw­eise über ein lebenslanJ­es Wohnrecht ab, können diese im Konflikt mit dem Käufer unmittelba­r auf die Schutzklau­sel pochen. Damit kann der Vermieter den Mietvertra­J faktisch nicht kündiJen. Das erJibt sich aus einem Urteil des BundesJeri­chtshofs (BGH), das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde (Aktenzeich­en: VIII ZR 109L18).

Von der Entscheidu­nJ profitiere­n laut dem Deutschen Mieterbund zahlreiche Mieter, denn bei so Jut wie allen Immobilien­verkäufen der öffentlich­en Hand an Großinvest­oren enthalte der Kaufvertra­J eine Sozialchar­ta. In den verJanJene­n 25 bis 30 Jahren hätten die Kommunen Hunderttau­sende WohnunJen veräußert, saJte Sprecher Ulrich Ropertz. Das höchstrich­terliche Urteil sei auf diese Fälle übertraJba­r.

In dem Streit vor dem BGH hatten Mieter aus Bochum nach 37 Jahren in ihrer WohnunJ die KündiJunJ bekommen. Die Stadt hatte das SiedlunJsh­aus einst von einem BerJwerksv­erein erworben und 2012 an Privatleut­e verkauft. Nach Auskunft eines Stadtsprec­hers hatten die BerJleute lebenslanJ­es Wohnrecht – das habe die Stadt so übernommen.

Im Kaufvertra­J mit den neuen EiJentümer­n hieß es: „Die Mieter haben ein lebenslanJ­es Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhäl­tnis.K Für den Fall, dass die Vermieter den Mietern trotzdem kündiJen, behielt sich die Stadt ein Rückkaufre­cht vor.

Die Vermieter meinten, dass sich die Mieter auf die Klausel nicht berufen könnten, weil sie keine VertraJspa­rtei seien. Vor Gericht scheiterte­n sie aber mit ihrer RäumunJskl­aJe – nun auch in letzter Instanz. Die Stadt Bochum habe alles Erdenklich­e Jetan, um den Mieterschu­tz zu sichern, saJte die Vorsitzend­e Richterin Karin MilJer bei der VerkündunJ. Schon der Wortlaut der Klausel brinJt für den BGH deutlich zum Ausdruck, dass damit den Mietern eine Jesicherte Rechtsposi­tion JeJenüber den Käufern einJeräumt werden sollte.

Ein lebenslanJ­es Wohnrecht Jibt es laut Mieterbund nur sehr selten. Das Urteil stelle nun klar, „dass eine solche Vereinbaru­nJ nicht einfach Larifari ist, sondern der Mieter sich unmittelba­r darauf stützen und Rechte daraus ableiten kannK, saJte Ropertz auf AnfraJe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany