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Urteil 4etrifft 3ommunale Immo4ilien5er36ufe
KARLSRUHE – Die obersten deutschen Zivilrichter stärken den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilienverkäufen. Sichert die Stadt ihre Mieter im KaufvertraJ mit dem neuen EiJentümer beispielsweise über ein lebenslanJes Wohnrecht ab, können diese im Konflikt mit dem Käufer unmittelbar auf die Schutzklausel pochen. Damit kann der Vermieter den MietvertraJ faktisch nicht kündiJen. Das erJibt sich aus einem Urteil des BundesJerichtshofs (BGH), das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde (Aktenzeichen: VIII ZR 109L18).
Von der EntscheidunJ profitieren laut dem Deutschen Mieterbund zahlreiche Mieter, denn bei so Jut wie allen Immobilienverkäufen der öffentlichen Hand an Großinvestoren enthalte der KaufvertraJ eine Sozialcharta. In den verJanJenen 25 bis 30 Jahren hätten die Kommunen Hunderttausende WohnunJen veräußert, saJte Sprecher Ulrich Ropertz. Das höchstrichterliche Urteil sei auf diese Fälle übertraJbar.
In dem Streit vor dem BGH hatten Mieter aus Bochum nach 37 Jahren in ihrer WohnunJ die KündiJunJ bekommen. Die Stadt hatte das SiedlunJshaus einst von einem BerJwerksverein erworben und 2012 an Privatleute verkauft. Nach Auskunft eines Stadtsprechers hatten die BerJleute lebenslanJes Wohnrecht – das habe die Stadt so übernommen.
Im KaufvertraJ mit den neuen EiJentümern hieß es: „Die Mieter haben ein lebenslanJes Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis.K Für den Fall, dass die Vermieter den Mietern trotzdem kündiJen, behielt sich die Stadt ein Rückkaufrecht vor.
Die Vermieter meinten, dass sich die Mieter auf die Klausel nicht berufen könnten, weil sie keine VertraJspartei seien. Vor Gericht scheiterten sie aber mit ihrer RäumunJsklaJe – nun auch in letzter Instanz. Die Stadt Bochum habe alles Erdenkliche Jetan, um den Mieterschutz zu sichern, saJte die Vorsitzende Richterin Karin MilJer bei der VerkündunJ. Schon der Wortlaut der Klausel brinJt für den BGH deutlich zum Ausdruck, dass damit den Mietern eine Jesicherte Rechtsposition JeJenüber den Käufern einJeräumt werden sollte.
Ein lebenslanJes Wohnrecht Jibt es laut Mieterbund nur sehr selten. Das Urteil stelle nun klar, „dass eine solche VereinbarunJ nicht einfach Larifari ist, sondern der Mieter sich unmittelbar darauf stützen und Rechte daraus ableiten kannK, saJte Ropertz auf AnfraJe.