Stadt Oldenburg ist trauriger Spitzenreiter
Jugendämter verzeichnen Anstieg an Kindeswohl-Verfahren
HANNOVER – DiG elhl von Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen ist im Jahr 2017 drastisch angestiegen – trauriger Spitzenreiter der aktuellen Statistik ist die Stadt Oldenburg.
Liegen den Jugendämtern gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass Kinder in ihren Familien misshandelt werden oder ihnen eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls droht, greifen die Behörden ein. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik haben die Jugendämter in Niedersachsen im Jahr 2017 insgesamt 10987 solcher „Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles“angestrengt – die meisten davon in Oldenburg.
Wie das statistische Landesamt weiter mitteilt, entspricht die Gesamtzahl der „Gefährdungseinschätzungen“einem Anstieg von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2016: 10 220 Verfahren). Insgesamt waren im Jahr 2017 mit 53,2 Prozent (5846) der Verfahren mehr Jungen als Mädchen (46,8 Prozent, 5141 Verfahren) betroffen.
In Niedersachsen gab es damit im Jahr 2017 durchschnittlich 14 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen je 10000 Einwohnern. In der Stadt Oldenburg wurden mit 32 Fällen je 10000 Einwohnern die meisten Verfahren innerhalb Niedersachsens registriert, gefolgt vom Landkreis Osterholz mit 27 Verfahren je 10 000 Einwohnern. Die wenigsten Kindeswohl-Verfahren mit jeweils zwei Verfahren je 10 000 Einwohnern gab es in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden.
Von den 10987 Verfahren in 2017 wurden 1517 von den Behörden als „akute Kindeswohlgefährdung“bewertet und 1473 Fälle galten als „latente Kindeswohlgefährdung“. In 3918 Fällen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf in den Familien angeordnet. Bei 4079 Verfahren, also 37,1 Prozent, sahen die Jugendämter keinerlei Handlungsbedarf.