22 Geflügelbetriebe landesweit gesperrt
Verdacht auf verunreinigtes Futter – Auch Nordwesten betroffen
HANNOVER/IM NORDWESTEN – Wegen des Verdachts auf verunreinigtes Futter sind mehrere Geflügelbetriebe gesperrt worden. Belastetes Mastgeflügel sei zunächst bei routinemäßigen Kontrollen in einem Schlachtbetrieb in Ostwestfalen festgestellt worden, teilte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) in Essen am Mittwoch mit. Bei der Belastung handle es sich um ein PCBGemisch. PCB (Polychlorierte Biphenyle) seien giftige Substanzen, die nur sehr schwer abbaubar seien. Eine akute Gesundheitsgefahr gehe von den festgestellten Konzentrationen nicht aus, sagte eine Sprecherin.
Insgesamt wurden nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums 34 Geflügelbetriebe gesperrt: Neben Niedersachsen (27 Betriebe) und Nordrhein-Westfalen (3) seien auch Sachsen-Anhalt (2) sowie Brandenburg und Thüringen (je 1) betroffen.
Ermittlungen hätten ergeben, dass Lieferungen des möglicherweise belasteten Futtermittel eines Herstellers aus Nordrhein-Westfalen an neun niedersächsische Betriebe gingen, teilte das Ministerium in Hannover mit. Von einem betroffenen Unternehmen seien weitere 18 Legehennenbetriebe beliefert worden – unter anderen im Kreis Ammerland, Kreis Aurich, Kreis Diepholz, Kreis Emsland, Kreis Leer, Kreis Oldenburg sowie im Zweckverband JadeWeser (wozu die Kreise Friesland, Wesermarsch, Wittmund und die Stadt Wilhelmshaven gehören). Deshalb gelte die amtliche Sperre auch dort.
Als Ursache für die Verunreinigung wurden laut Ministerium Lackabsplitterungen in zwei Verladezellen eines Futtermittelherstellers in NRW ermittelt. Die dort betroffenen Futtermittelchargen hätten Grenzwerte teilweise deutlich überschritten.
In Niedersachsen werden nach Angaben aus dem Ministerium weitere Ermittlungen und Probenahmen durchgeführt. „Bis dahin bleiben alle Betriebe amtlich gesperrt“, hieß es am Abend in Hannover. Von den Untersuchungen hänge ab, ob die Gewinnung von Eiern zum Verzehr sowie die Schlachtung von Masttieren wieder zugelassen werden könne.