Messanlage am Wall steht falsch
Fühler für Stickoxid zu niedrig angebracht – Werte nicht korrekt ermittelt
An den Messwerten vom Heiligengeistwall gibt es schon länger Zweifel. Arbeitet die Anlage korrekt? Steht sie überhaupt richtig? Die hat nachgemessen.
OLDENBURG – Beim Marathon im Oktober wurde fast der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid erreicht – auch ohne Autoverkehr. Und Wochen vorher gab es trotz einer Baustellensperrung am Wall ebenfalls zu hohe Werte. Dass sich da Zweifel auftun, liegt auf der Hand. Gleichwohl gibt es noch keine unabhängige Prüfung der Station. Lediglich das Gewerbeaufsichtsamt, das die Anlage betreibt, fand keine Fehler.
Die Technik überprüfen kann die Redaktion zwar nicht. Doch die Frage, ob die Anlage überhaupt richtig steht, lässt sich mit einem 1,43 Meter: Das zeigt der Zollstock.
simplen Zollstock nachmessen.
Zunächst haben wir uns die „39. Verordnung zur Durchführung des Immis- sionsschutzgesetzes“besorgt. Die ist frei im Internet verfügbar. Und sie regelt, wie Messcontainer aufzustellen sind.
In der Verordnung heißt es u.a. recht vage „der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt stehen“. Doch was sind „einige Meter“? Gleich neben der Anlage steht ein Baum, weitere befinden sich ein paar Meter weiter. Die Fassade des alten Wallkinos ist nur durch den Rad- und Fußweg von der Station getrennt. Reicht das? Experten schätzen, dass es ohne Bäume oder die Bebauung deutlich niedrige Werte geben würde. Aber hier gibt es keine konkrete Vorgabe, wie dicht Gebäude sein dürfen.
Das ist anders beim „Messeinlass“. Der muss sich in einer Höhe zwischen 1,50 und vier Metern befinden. Je höher er sitzt, desto niedriger die Stickoxidwerte, weil die Luft dann durchwirbelter ist. Je tiefer die Messung, desto höher der Wert, weil die Emissionen aus den Auspuffrohren quasi unverdünnt im Messgerät landen.
Und wie sieht es am Wall aus? Der Zollstock zeigt 1,43 Meter. Der Messrüssel ist also noch sieben Zentimeter niedriger angebracht als der absolute Minimalabstand. Damit sind die ermittelten Werte nicht korrekt. Doch auf diese stützt sich die Klage der Deutschen Umwelthilfe. Es sind zwar nur wenige Zentimeter. Die Überschreitung des Grenzwertes ist aber auch nur gering. Die Stadt geht davon aus, dass man nach Erneuerung der Busflotte im Grenzwert bleiben kann.
Vielleicht sollte man vorher einfach mal den Container korrekt aufstellen. Und statt den Spielraum ganz nach unten auszureizen, könnte man den Messrüssel in 2,75 Meter Höhe anbringen – das wäre genau der Mittelwert in der Verordnung.
@ Ein Video zum Thema unter www=NWZonline=de/;ideos