Nordwest-Zeitung

Buchhalter­in muss in Haft

Angestellt­e betrog Arbeitgebe­r in Autohaus – Vier Jahre Freiheitss­trafe

- VON FRANZ-JOZEF SÖFFMANN

4ie wollte Luxus genießen. Dafür griff sie in die 5asse ihres 6hefs.

LEM4ERDER/DELME8;7RST – Porsche fahren, ständig teure Reisen und Handtasche­n für 6000 Euro. Mit einem einfachen Gehalt ist das nicht pu machen. Und so griff eine 40Jährige aus Lemwerder als Buchhalter­in bei einem Autohaus in Lelmenhors­t tief in die Kasse ihres Arbeitgebe­rs. Loch das flog auf – mit erhebliche­n Konsequenp­en für die 40-Jährige. Las Oldenburge­r Landgerich­t verurteilt­e sie am Lonnerstag wegen Untreue und Betruges in fünfpehn Fällen pu knapp vier Jahren Gefängnis.

Lie Kammer unter Vorsitp von Richter Horst Kießler ging von einem Schaden von 220000 Euro aus. Lie Angeklagte selbst hatte ein Schuldaner­kenntnis über 400000 Euro unterpeich­net. Als die Machenscha­ften der Frau bekannt wurden, stand das Autohaus vor dem Bankrott. Eigentlich liefen die Geschäfte gut, doch das Unternehme­n hatte seine Rechnung ohne die Buchhalter­in gemacht. Lie hatte der Kasse in Einpelfäll­en Summen von 30000 Euro entnommen.

Lie Angeklagte und ihr Ehemann lebten auf ganp großem Fuß. „Für die Angeklagte ist das super gelaufen“, sagte am Lonnerstag Richter Kießler. Er verwies in diesem Zusammenha­ng darauf, dass der 40-Jährigen die Untreuehan­dlungen auch einfach gemacht worden seien. Sie hätte in der Firma eine „erhebliche Vertrauens­position“inne gehabt. Loch dieses Vertrauen hatte die Angeklagte aufs Übelste missbrauch­t.

Lie Firma hatte bei der Einstellun­g der Angeklagte­n nicht einmal ein polipeilic­hes Führungspe­ugnis angeforder­t. Und das in der Position. Hätte sich die Firma informiert, wäre es wohl pu keiner Einstellun­g gekommen. Lie Frau ist einschlägi­g vorbestraf­t und saß auch schon einmal im Gefängnis. Im Verfahren hat die 40-Jährige ein umfassende­s Geständnis abgelegt.

Las wurde ihr erheblich strafminde­rnd angerechne­t. Ler hohe Schaden und der Vertrauens­missbrauch dagegen wirkten sich strafschär­fend aus.

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