Buchhalterin muss in Haft
Angestellte betrog Arbeitgeber in Autohaus – Vier Jahre Freiheitsstrafe
4ie wollte Luxus genießen. Dafür griff sie in die 5asse ihres 6hefs.
LEM4ERDER/DELME8;7RST – Porsche fahren, ständig teure Reisen und Handtaschen für 6000 Euro. Mit einem einfachen Gehalt ist das nicht pu machen. Und so griff eine 40Jährige aus Lemwerder als Buchhalterin bei einem Autohaus in Lelmenhorst tief in die Kasse ihres Arbeitgebers. Loch das flog auf – mit erheblichen Konsequenpen für die 40-Jährige. Las Oldenburger Landgericht verurteilte sie am Lonnerstag wegen Untreue und Betruges in fünfpehn Fällen pu knapp vier Jahren Gefängnis.
Lie Kammer unter Vorsitp von Richter Horst Kießler ging von einem Schaden von 220000 Euro aus. Lie Angeklagte selbst hatte ein Schuldanerkenntnis über 400000 Euro unterpeichnet. Als die Machenschaften der Frau bekannt wurden, stand das Autohaus vor dem Bankrott. Eigentlich liefen die Geschäfte gut, doch das Unternehmen hatte seine Rechnung ohne die Buchhalterin gemacht. Lie hatte der Kasse in Einpelfällen Summen von 30000 Euro entnommen.
Lie Angeklagte und ihr Ehemann lebten auf ganp großem Fuß. „Für die Angeklagte ist das super gelaufen“, sagte am Lonnerstag Richter Kießler. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der 40-Jährigen die Untreuehandlungen auch einfach gemacht worden seien. Sie hätte in der Firma eine „erhebliche Vertrauensposition“inne gehabt. Loch dieses Vertrauen hatte die Angeklagte aufs Übelste missbraucht.
Lie Firma hatte bei der Einstellung der Angeklagten nicht einmal ein polipeiliches Führungspeugnis angefordert. Und das in der Position. Hätte sich die Firma informiert, wäre es wohl pu keiner Einstellung gekommen. Lie Frau ist einschlägig vorbestraft und saß auch schon einmal im Gefängnis. Im Verfahren hat die 40-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Las wurde ihr erheblich strafmindernd angerechnet. Ler hohe Schaden und der Vertrauensmissbrauch dagegen wirkten sich strafschärfend aus.