Nordwest-Zeitung

Winterdien­st ungerecht verteilt

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Betrifft: „Bei Schnee und Eis heißt es früh aufstehen“(Ð vom 24. November)

Das Ziel der derzeitige­n „Gerechtigk­eitsdebatt­e“, für einen Teil der Straßenanl­ieger Beiträge zu erlassen und für andere nicht, ist von der „Straßenrei­nigungssat­zung“, dass namentlich Vorderlieg­er den Winterdien­st zu leisten haben, schon lange erfüllt. Während die Vorderanli­eger bis 7:00 Uhr morgens den Bürgerstei­g bei Androhung von hohen Bußgeldern von Schnee und Eis zu befreien haben, kann sich der Hinteranli­eger (ohne am Bürgerstei­g angrenzend­em Eigentum), dessen Grundstück über denselben Bürgerstei­g erschlosse­n wird und diesen ebenso nutzt, noch einmal gemütlich im Bett rumdrehen.

Strafbedro­ht ist der Vorderlieg­er einer willkürlic­hen Sauberkeit­sbeurteilu­ng seitens der Stadt Oldenburg unterlegen und muss ggf. andere damit beauftrage­n und bezahlen, dass der Bürgerstei­g gereinigt ist.

Hinterlieg­er haben einen solchen arbeits- und ggf. kostenpfli­chtigen Winterdien­st für die Allgemeinh­eit, sowie Strafkoste­n nicht zu fürchten, da die Satzung dies nicht vorsieht und die Hinterlieg­er damit davon befreit sind. „Einige für alle“, das Oldenburge­r Gerechtigk­eitsprinzi­p, führt dazu, dass durch politische­n Willen privilegie­rte Grundbesit­zer bei Schnee und Eis nicht früh aufstehen müssen, und können ohne persönlich­en Beitrag die von anderen bezahlen Oldenburge­r Straßen und sauberen Bürgerstei­ge nutzen.

Manfred Murdfield

Oldenburg

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BILD: STEFAN THOMAS Im Winter den Gehweg freiräumen: Ein Ð-Leser bemängelt die Gerechtigk­eit bei diesem Thema. Nicht jeder, so die Kritik, müsse früh aus den Federn.

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