Winterdienst ungerecht verteilt
Betrifft: „Bei Schnee und Eis heißt es früh aufstehen“(Ð vom 24. November)
Das Ziel der derzeitigen „Gerechtigkeitsdebatte“, für einen Teil der Straßenanlieger Beiträge zu erlassen und für andere nicht, ist von der „Straßenreinigungssatzung“, dass namentlich Vorderlieger den Winterdienst zu leisten haben, schon lange erfüllt. Während die Vorderanlieger bis 7:00 Uhr morgens den Bürgersteig bei Androhung von hohen Bußgeldern von Schnee und Eis zu befreien haben, kann sich der Hinteranlieger (ohne am Bürgersteig angrenzendem Eigentum), dessen Grundstück über denselben Bürgersteig erschlossen wird und diesen ebenso nutzt, noch einmal gemütlich im Bett rumdrehen.
Strafbedroht ist der Vorderlieger einer willkürlichen Sauberkeitsbeurteilung seitens der Stadt Oldenburg unterlegen und muss ggf. andere damit beauftragen und bezahlen, dass der Bürgersteig gereinigt ist.
Hinterlieger haben einen solchen arbeits- und ggf. kostenpflichtigen Winterdienst für die Allgemeinheit, sowie Strafkosten nicht zu fürchten, da die Satzung dies nicht vorsieht und die Hinterlieger damit davon befreit sind. „Einige für alle“, das Oldenburger Gerechtigkeitsprinzip, führt dazu, dass durch politischen Willen privilegierte Grundbesitzer bei Schnee und Eis nicht früh aufstehen müssen, und können ohne persönlichen Beitrag die von anderen bezahlen Oldenburger Straßen und sauberen Bürgersteige nutzen.
Manfred Murdfield
Oldenburg