Umgang mit Biomüll
Betrifft: „Sortier-Muffel sehen die Rote Karte“(Ð vom 8. Dezember), zum Thema Umgang mit Biomüll.
Mit Straßen-, Garten- und Grabenlaub hat die Oldenburger Abfallwirtschaft nachhaltige Maßstäbe gesetzt. Aber das lässt sich durchaus ergänzen. Seit Jahren bestücke ich meine Restmülltonne, wenn sie nicht vollends gefüllt ist, zusätzlich mit Grünschnitt. Das hat bisher zu keinen Beanstandungen geführt und schien mir, angesichts der Tatsache, dass ich auch überfällige Medikamente in der Restmülltonne deponieren soll, recht logisch und vernünftig. Wird doch durch die Verbrennung von Blättern und Zweigen, nach meiner Einschätzung, weniger Schadstoff freigesetzt als bei der von chemischen Produkten.
Die letzte Leerung von Restmülltonnen hat nun aber meine Tonne nicht berücksichtigt. Die Rückfrage beim AWB ergab, dass die Leerung unterblieben ist, weil sich Grünabfall darin befindet. Fand ich nicht so toll – hab’ ich aber zähneknirschend akzeptiert. Nun lese ich in der Ð vom 8. Dezember, dass ich eine falsch befüllte Biotonne gegen Gebühr als Restmülltonne entleeren lassen kann. Diese Logik vermag ich nicht nachzuvollziehen. Ganz viel Biomasse lässt sich verbrennen – wenig aber wohl nicht! Oder ist das nur eine Frage des Preises bzw. der Abzocke?
Peter Schwedland
Oldenburg
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