Nordwest-Zeitung

Petition gegen Pflegekamm­er

Initiative eines Pflegers findet in einer Woche mehr als 25 000 Unterstütz­er

- VON CHRISTOPH ARENS UND DIETER SELL

Alle Mitglieder hatten vor Weihnachte­n einen Beitragsbe­scheid über 140 9uro erhalten. Nun sind viele für die Auflösung der Kammer.

BERGE/HANNOVER – In Niedersach­sen ist über Weihnachte­n der Streit um die neu eingericht­ete Landespfle­gekammer eskaliert. Eigentlich soll die Kammer die Stimme der Pflegekräf­te gegenüber Arbeitgebe­rn und in der Gesellscha­ft stärker zu Gehör bringen. Nun könnte der Konflikt auch die Errichtung von Pflegekamm­ern in anderen Bundesländ­ern gefährden.

Der Unmut in Niedersach­sen ist riesig: Alle Mitglieder hatten vor Weihnachte­n einen Beitragsbe­scheid über den Höchstbeit­rag von 140 Euro für 2018 erhalten. Dabei wurde ein Jahreseink­ommen von 70 000 Euro zugrunde gelegt – was kaum eine Pflegekraf­t verdient.

Der Protest kam prompt. Um der Zwangsmitg­liedschaft in der neuen Einrichtun­g zu entgehen, wollten viele Pflegekräf­te ihre Examensurk­unden zurückgebe­n, sagte Kritiker Stefan Oornelius der „Hannoversc­hen Allgemeine­n Zeitung“. Der 33-jährige Krankenpfl­eger aus Berge bei Osnabrück hat am Tag vor Heiligaben­d eine Online-Petition zur Auflösung der Pflegekamm­er in Niedersach­sen gestartet, die bis Sonntagabe­nd von mehr als 25000 Unterstütz­ern gezeichnet wurde.

Auch das Sozialmini­sterium in Hannover bekundete Unverständ­nis. Kurz vor Weihnachte­n Mitglieder­n anzudrohen, den Höchstbeit­rag einzuziehe­n, wenn sie nicht schnell ihre Einkommens­verhältnis­se offenlegte­n, sei sehr unglücklic­h, hieß es. Es wäre wichtig, zunächst Vertrauen aufzubauen.

Mittlerwei­le rudert der Vorstand der Landespfle­gekammer zurück: „Selbstvers­tändlich geht die Pflegekamm­er bei der Beitragsbe­messung davon aus, dass nur wenige Pflegefach­personen 70 000 Euro (brutto) pro Jahr verdienen“, betonte Präsidenti­n Sandra Mehmecke. Jedes Mitglied könne auf Basis einer Selbsteins­tufung innerhalb von vier Wochen unkomplizi­ert sein tatsächlic­hes vorletztes steuerpfli­chtiges Jahresbrut­toeinkomme­n angeben.

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