Erstellung der Einkommensteuererklärung 2018
Das Steuerjahr 2018 ist beendet und viele Menschen fragen sich, was es für die Einkommensteuererklärung 2018 zu beachten gibt.
Zunächst einmal hat sich die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Mussten die Einkommensteuererklärungen bisher noch bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden, haben Sie nunmehr Zeit bis zum 31. Juli 2019. Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberater ist, der hat sogar bis zum 28.02.2020 Zeit, um seine Einkommensteuererklärung für 2018 beim Finanzamt abzugeben.
Das Finanzamt wirbt damit, dass Sie eine beleglose Steuererklärung abgeben dürfen. Das bedeutet, dass Sie Ihrer Einkommensteuererklärung keine Belege mehr beifügen müssen und lediglich die elektronische Übertragung per ELSTER durchführen. Doch eines müssen Sie beachten. Sobald das Finanzamt für bestimmte Positionen die Belege anfordert, sind die Belege vorzulegen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Belege solange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid rechtskräftig geworden ist.
Auch die Frage, „was kann ich alles absetzen?“ist für viele Menschen nicht so einfach zu beantworten. Aber eines ist ganz klar und deutlich in diesem Zusammenhang: Alles, was Sie aufwenden, um Ihre Einkünfte bzw. Ihren Arbeitsplatz zu sichern und auszubauen, dürfen Sie steuerlich geltend machen. Das ist das Grundprinzip für alle. Insbesondere Ihre Fahrkosten zur Arbeitsstelle, Fortbildungskosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie der private Computer, Fachliteratur, Arbeitszimmer, Unterhaltskosten für den Ehepartner, Schulgeld für private Schulen, Gewerkschaftsbeiträge, private Lebensversicherungen, sämtliche Beiträge für die Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung). Auch Handwerkerleistungen für das Eigenheim, wobei nur der Arbeitslohn berücksichtigt wird. Auch die Aufwendungen für die eigene Gesundheit wie Arzneimittel, Therapien und sogar künstliche Befruchtungen sind absetzbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass