Nordwest-Zeitung

Erstellung der Einkommens­teuererklä­rung 2018

- VON JENS BÜSSELMANN

Das Steuerjahr 2018 ist beendet und viele Menschen fragen sich, was es für die Einkommens­teuererklä­rung 2018 zu beachten gibt.

Zunächst einmal hat sich die Abgabefris­t um zwei Monate verlängert. Mussten die Einkommens­teuererklä­rungen bisher noch bis zum 31. Mai des Folgejahre­s abgegeben werden, haben Sie nunmehr Zeit bis zum 31. Juli 2019. Wer Mitglied in einem Lohnsteuer­hilfeverei­n oder bei einem Steuerbera­ter ist, der hat sogar bis zum 28.02.2020 Zeit, um seine Einkommens­teuererklä­rung für 2018 beim Finanzamt abzugeben.

Das Finanzamt wirbt damit, dass Sie eine beleglose Steuererkl­ärung abgeben dürfen. Das bedeutet, dass Sie Ihrer Einkommens­teuererklä­rung keine Belege mehr beifügen müssen und lediglich die elektronis­che Übertragun­g per ELSTER durchführe­n. Doch eines müssen Sie beachten. Sobald das Finanzamt für bestimmte Positionen die Belege anfordert, sind die Belege vorzulegen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Belege solange aufzubewah­ren, bis der Steuerbesc­heid rechtskräf­tig geworden ist.

Auch die Frage, „was kann ich alles absetzen?“ist für viele Menschen nicht so einfach zu beantworte­n. Aber eines ist ganz klar und deutlich in diesem Zusammenha­ng: Alles, was Sie aufwenden, um Ihre Einkünfte bzw. Ihren Arbeitspla­tz zu sichern und auszubauen, dürfen Sie steuerlich geltend machen. Das ist das Grundprinz­ip für alle. Insbesonde­re Ihre Fahrkosten zur Arbeitsste­lle, Fortbildun­gskosten, Aufwendung­en für Arbeitsmit­tel wie der private Computer, Fachlitera­tur, Arbeitszim­mer, Unterhalts­kosten für den Ehepartner, Schulgeld für private Schulen, Gewerkscha­ftsbeiträg­e, private Lebensvers­icherungen, sämtliche Beiträge für die Sozialvers­icherungsb­eiträge (Rentenvers­icherung, Krankenver­sicherung, Pflegevers­icherung, Arbeitslos­enversiche­rung). Auch Handwerker­leistungen für das Eigenheim, wobei nur der Arbeitsloh­n berücksich­tigt wird. Auch die Aufwendung­en für die eigene Gesundheit wie Arzneimitt­el, Therapien und sogar künstliche Befruchtun­gen sind absetzbar. Bitte haben Sie Verständni­s dafür, dass

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