Bei 8000 EWE-Kunden steigt Strompreis
Haushalte mit Nachtspeicherheizungen betroffen – Versorger verweist auf Netzentgeltregelung
Die Erhöhung betrifft 0,9 Prozent der Kunden. Für die anderen sollen die Preise stabil bleiben.
OLDENBURG – Eigentlich hatte die EWE angekündigt, dass die Strompreise Anfang 2019 stabil bleiben. Doch rund 8000 Kunden – nach Unternehmensangaben sind das knapp 0,9 Prozent der EWEStromkunden – bekamen im Dezember dennoch Post von dem Oldenburger Energieversorger mit der Nachricht, dass ihr Strompreis zum 1. Februar steigen wird.
Nach Angaben von EWE handelt es sich dabei um eine spezielle Kundengruppe. „Diese Kunden nutzen mit Strom betriebene Nachtspeicherheizungen und verfügen noch über Zähler, die sowohl den Verbrauch des Nachtspeicherstroms als auch des Haushaltsstroms über einen Zähler abrechnen“, erläuterte jetzt ein EWE-Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung.
Bisher hätten diese Kunden für den Nachtstromverbrauch (Zeitraum 21 bis 7 Uhr), ein reduziertes Netzentgelt gezahlt. Seit 1. Januar 2019 berechne der Netzbetreiber EWE Netz im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung bei diesen Kunden grundsätzlich für den Stromverbrauch das reguläre Netzentgelt von 4,22 Cent netto je Kilowattstunde (kWh), teilte der EWE-Sprecher mit. Das reduzierte Netzentgelt liege bei 2,04 Cent netto/kWh. Die Kostensteigerung betrage also 2,18 Cent/kWh. „Diese Netzentgelterhöhung gibt EWE Vertrieb an seine Kunden weiter“, sagte der EWE-Sprecher.
Dabei betreffe die Preiserhöhung aber nicht alle Kunden, die mit Strom betriebene Nachtspeicherheizungen nutzen. „Kunden, die Nachtspeicherstrom und Haushaltsstrom über getrennte Zähler abrechnen, zahlen auch weiterhin für den Nachtstromverbrauch das reduzierte Netzentgelt“, betonte der EWESprecher.
Für EWE-Kunden, die den Tarif „Strom Haushalt und Speicherheizung mit 8 Stunden Ladezeit“nutzen, bedeutet das Folgendes: Beim Haushaltsstrom bleiben sowohl Grundpreis als auch Arbeitspreis zum 1. Februar unverändert. Beim Nachtspeicherstrom bleibt der Grundpreis unverändert, der Arbeitspreis (brutto) steigt dagegen von bislang 17,17 Cent/kWh auf künftig 19,30 Cent/kWh.
Spezielle Tarife für sogenannten Nachtstrom gibt es bei vielen Versorgern seit den 1960er-Jahren mit dem Aufkommen von Nachtspeicheröfen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kostet Nachtstrom im Schnitt rund 30 Prozent weniger als der sogenannte Haushaltsstrom, der etwa die Waschmaschine und den Kühlschrank antreibt.
Lange Zeit gab es über den lokalen Grundversorger vor Ort hinaus kaum Anbieter, die Nachtstromtarife angeboten haben. In den vergangenen Jahren hat der Wettbewerb um Kunden mit Stromheizungen aber zugenommen, weil neben den etablierten auch einige neue Anbieter angetreten sind, die bundesweit Kunden beliefern können.