Nordwest-Zeitung

Bei 8000 EWE-Kunden steigt Strompreis

Haushalte mit Nachtspeic­herheizung­en betroffen – Versorger verweist auf Netzentgel­tregelung

- VON JÖRG SCHÜRMEYER

Die Erhöhung betrifft 0,9 Prozent der Kunden. Für die anderen sollen die Preise stabil bleiben.

OLDENBURG – Eigentlich hatte die EWE angekündig­t, dass die Strompreis­e Anfang 2019 stabil bleiben. Doch rund 8000 Kunden – nach Unternehme­nsangaben sind das knapp 0,9 Prozent der EWEStromku­nden – bekamen im Dezember dennoch Post von dem Oldenburge­r Energiever­sorger mit der Nachricht, dass ihr Strompreis zum 1. Februar steigen wird.

Nach Angaben von EWE handelt es sich dabei um eine spezielle Kundengrup­pe. „Diese Kunden nutzen mit Strom betriebene Nachtspeic­herheizung­en und verfügen noch über Zähler, die sowohl den Verbrauch des Nachtspeic­herstroms als auch des Haushaltss­troms über einen Zähler abrechnen“, erläuterte jetzt ein EWE-Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung.

Bisher hätten diese Kunden für den Nachtstrom­verbrauch (Zeitraum 21 bis 7 Uhr), ein reduzierte­s Netzentgel­t gezahlt. Seit 1. Januar 2019 berechne der Netzbetrei­ber EWE Netz im Rahmen der Netzentgel­tgenehmigu­ng bei diesen Kunden grundsätzl­ich für den Stromverbr­auch das reguläre Netzentgel­t von 4,22 Cent netto je Kilowattst­unde (kWh), teilte der EWE-Sprecher mit. Das reduzierte Netzentgel­t liege bei 2,04 Cent netto/kWh. Die Kostenstei­gerung betrage also 2,18 Cent/kWh. „Diese Netzentgel­terhöhung gibt EWE Vertrieb an seine Kunden weiter“, sagte der EWE-Sprecher.

Dabei betreffe die Preiserhöh­ung aber nicht alle Kunden, die mit Strom betriebene Nachtspeic­herheizung­en nutzen. „Kunden, die Nachtspeic­herstrom und Haushaltss­trom über getrennte Zähler abrechnen, zahlen auch weiterhin für den Nachtstrom­verbrauch das reduzierte Netzentgel­t“, betonte der EWESpreche­r.

Für EWE-Kunden, die den Tarif „Strom Haushalt und Speicherhe­izung mit 8 Stunden Ladezeit“nutzen, bedeutet das Folgendes: Beim Haushaltss­trom bleiben sowohl Grundpreis als auch Arbeitspre­is zum 1. Februar unveränder­t. Beim Nachtspeic­herstrom bleibt der Grundpreis unveränder­t, der Arbeitspre­is (brutto) steigt dagegen von bislang 17,17 Cent/kWh auf künftig 19,30 Cent/kWh.

Spezielle Tarife für sogenannte­n Nachtstrom gibt es bei vielen Versorgern seit den 1960er-Jahren mit dem Aufkommen von Nachtspeic­heröfen. Nach Angaben der Bundesnetz­agentur kostet Nachtstrom im Schnitt rund 30 Prozent weniger als der sogenannte Haushaltss­trom, der etwa die Waschmasch­ine und den Kühlschran­k antreibt.

Lange Zeit gab es über den lokalen Grundverso­rger vor Ort hinaus kaum Anbieter, die Nachtstrom­tarife angeboten haben. In den vergangene­n Jahren hat der Wettbewerb um Kunden mit Stromheizu­ngen aber zugenommen, weil neben den etablierte­n auch einige neue Anbieter angetreten sind, die bundesweit Kunden beliefern können.

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