Machtwort bei Bootsunfall-Klage
Zmtsgericht Emden muss Fall aus Barßel verhandeln – Zwei Jahre Streit
Der BGH hat die Akten des Falles nach Emden geschickt. Ausgangspunkt des Gerangels waren die Lage und der Ort des schrecklichen Geschehens.
BARßEL/KARLSRUHE – Nun ist es entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Machtwort gesprochen und verfügt, dass das Amtsgericht in Emden (das dortige Schifffahrtsgericht) das Verfahren um den tödli- chen Barßeler Bootsunfall verhandeln muss. Das bestätigte am Freitag Staatsanwalt Christian Thierfelder, Pressesprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft. Nach mehr als zwei Jahren Warteschleife kann der tragische Unfall mit Toten und Schwerverletzten nun endlich aufgearbeitet werden.
Ausgangspunkt des Gerangels waren Lage und Ort des schrecklichen Geschehens. Der Zusammenstoß zweier Sportboote hatte sich am Barßeler Hafenfest-Samstag auf dem Nordloher-Tief bei Tange ereignet, genau auf der Grenze zwischen den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg. Die Staatsanwaltschaft klagte das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr gegen den überlebenden Schiffsführer des einen Bootes dann aber nicht beim Amtsgericht in Cloppenburg an, sondern beim Amtsgericht in Westerstede.
Doch Westerstede sah sich nicht für zuständig und verwies auf das Amtsgericht in Emden. Doch Emden wollte auch nicht. Entscheiden sollte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Doch das konnte nicht, weil es nicht das vorgesetzte Gericht für beide Amtsgerichte ist. Der Fall wurde an den BGH abgegeben. Dem ist aber die Generalbundesanwaltschaft vorgeschaltet. Die sah den gesamten Rechtsweg für fehlerhaft, weswegen nicht einmal der BGH als Entscheider zuständig sei. Das Verfahren sollte an die Oldenburger Staatsanwaltschaft wieder zurückgehen. Das aber wollte der BGH nicht. Er legt fest, dass das Amtsgericht (Schifffahrtsgericht) in Emden zuständig sei, weil der Unfall mit Schiffen passiert war. Der BGH hat die Akten des Falles direkt nach Emden geschickt, wo verhandelt werden muss.