Öffnungszeiten sind vor allem Terminannahmezeiten
Betrifft „Ärzte sollen länger öffnen – Medizin: GKV-Spitzenverband fordert mehr Service – Mediziner widersprechen“, Titelseite, 21. Dezember
Bei dem Statement des Krankenkassen-Spitzenverbandes gegen die Ärzte handelt es sich um den üblichen Frontalangriff im Zuge eines laufenden Gesundheitsgesetzgebungsverfahrens. Man kann eigentlich die Uhr danach stellen. Tatsache ist, dass die allermeisten Ärztinnen und Ärzte über 50 Stunden die Woche arbeiten. Bei den Öffnungszeiten handelt es sich im Wesentlichen um Terminannahmezeiten. Die Arbeit dauert regelmäßig wesentlich länger (was eigentlich auch jeder weiß).
Die meisten ärztlichen Leistungen sind seit nunmehr 25 Jahren budgetiert. (...)
Über 20 Milliarden haben die Kassen inzwischen gehortet, sodass man sie nicht Krankenkassen, sondern eher Krankenbanken nennen sollte. Dennoch liegt das budgetierte Regelleistungsvolumen bei den Hausärzten in Niedersachsen bei 43 Euro pro Quartal im Patientendurchschnitt, ein Hausbesuch bringt 22,59 Euro. Kein Wunder, dass Hausarztsitze gerade auf dem Land nicht mehr nachbesetzt werden. Es winken schließlich auch noch Medikamentenregresse im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich, die von der in Hannover tätigen Regressstelle der Kassenverbände weiterhin gegen Ärzte verhängt werden.
Ehrlicherweise ist einzuräumen, dass die regionale Zusammenarbeit mit den Kassen vor Ort sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat. Der GKV-Spitzenverband spielt leider weiterhin die Rolle des Elefanten im Porzellanladen.
Dr. Burkhard Schute
Friesoythe
(...) Die Beteiligten am Abschiebeverfahren unserer Republik tun bei der Bewältigung ihrer Aufgabe ihr Bestes.
Quergeschossen wird höchstens, aber selten, mal von der Politik oder Rettern, die das geltende Recht nicht anerkennen wollen. Es ist nur leider in der Praxis nicht so einfach, jedes Abschiebeverfahren wie beschrieben schnell durchzusetzen. Glauben Sie einem ehemaligen Leiter einer Ausländerbehörde.
Klaus Eisenschmidt
Oldenburg
Wie passend! Ausgerechnet an Heiligabend in der letzten Ausgabe der Ð vor Weihnachten, einem der drei wichtigsten Feste des Christentums und der Deutschen heiligstes überhaupt, das symbolhaft wie kein anderes für Mitmenschlichkeit, Liebe und Frieden steht: Auf der Titelseite als Leitartikel ein Bericht über die unzureichende Abschiebung von Flüchtlingen. Das ganze noch gewürzt mit einem Kommentar, natürlich von Herrn Will, natürlich wie gewohnt in seinem – bewusst und gezielt eingesetzten – Primitivjargon. Einfach direkt vor Weihnachten schnell noch mal etwas Hass säen. Wohlgemerkt, es geht mir nicht um den Inhalt der Information, sondern um deren Zeitpunkt, Gewichtung und Präsentation.
Karl-Günter Jacob
Hude
Betrifft „Durchmarsch für die AfD – Wie die Partei sich bei drei Landtagswahlen im Osten beweisen könnte“, Analyse von Simone Rothe, Jörg Schurig und Rochus Görgen, Meinung, 29. Dezember
Das Problem, dass die AfD sich in unseren Parlamenten etablieren kann, liegt an unserem Wahlrecht.
Gäbe es die Direktwahl der Abgeordneten wie in Großbritannien, käme nur die/der Abgeordnete ins jeweilige Parlament, wer die Mehrheit der Wähler seines Wahlkreises auf sich vereinigen konnte. Die AfD zum Beispiel stellt im Bundestag zwei Direktmandate, das heißt, 90 von 92 Abgeordneten sind über die Landeslisten gewählt worden.
Klassisches negatives Beispiel unseres Wahlrechts ist der niedersächsische Landtagswahlkreis Wesermarsch/ Rastede. Hier wurde bei der letzten Landtagswahl eine Abgeordnete direkt gewählt aber auch drei andere über die Landesliste. Die Kosten für die drei zusätzlichen Abgeordneten trägt der Steuerzahler, obwohl er dadurch keinen Vorteil für seinen Wahlkreis erwarten kann. Das heißt, dass durch unser Wahlrecht Abgeordnete in unsere Parlamente gelangen können, die überflüssig sind!
Zudem kommen zu all dem Unsinn noch die Überhangmandate, die der vormalige Bundestagspräsident Lammert beanstandet hat, weil sie bei der letzten Bundestagswahl explosionsartig angestiegen sind. (...)
Es wird trotzdem nichts passieren, denn darin sind sich alle im Bundestag vertretenen Parteien mutmaßlich zu 100 Prozent einig, dass unser Wahlrecht nach deren Auffassung alternativlos ist. Das ist auch menschlich verständlich; man sägt nicht den Ast ab, auf dem man sitzt.
Im Bundestag sitzen bei den vorhandenen 299 Bundestagswahlkreisen 709 Abgeordnete. Davon folglich 299 direkt gewählte, – (332 über die Landesliste, 7K Überhangmandate) –, alles klarSS (...)
Werner Neumann
Rastede