Nordwest-Zeitung

Drei Irrtü er T e Er e F

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ür viele ist es ein zentrales Thema: Wer bekommt mein Vermögen, wenn ich sterbe? Die erbrechtli­chen Regeln sind komplex und laden dazu ein, missversta­nden zu werden. Die Stiftung Warentest räumt mit drei verbreitet­en Irrtümern zum Thema Erbe auf:

Wenn ich sterbe, erbt mein Ehepartner automatisc­h alles.

Nicht unbedingt. Er erbt alles, wenn Sie ihn in Ihrem Testament zum Alleinerbe­n gemacht haben. Wenn nicht, ist Ihr Ehepartner nur einer von vielen möglichen Erben. Ohne letztwilli­ge Verfügung gilt die gesetzlich­e Erbfolge. Ehe- und eingetrage­ne Lebenspart­ner haben zwar ein spezielles gesetzlich­es Erbrecht. Daneben erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Gibt es keine, kommen als Erben sogar die eigenen Eltern oder Geschwiste­r in Betracht – je nach Familienko­nstellatio­n.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben und es kein Testament gibt, bekommt Ihr Ehepartner im Normalfall die Hälfte des Erbes, die Kinder die andere Hälfte.

Mein langjährig­er Lebenspart­ner gehört zum Kreis der Erben.

Das stimmt nicht. Ein gesetzlich­es Erbrecht, wie es für Ehe- und eingetrage­ne Lebenspart­ner vorgesehen ist, gibt es nicht. Das bedeutet: Hinterläss­t der Verstorben­e kein Testament, geht der andere komplett leer aus – selbst nach jahrzehnte­langem Zusammenle­ben.

Wenn Sie das vermeiden wollen, sollten Sie ein Testament machen oder einen gemeinsame­n Erbvertrag schließen. Um der Steuer zu entgehen, sollte ich alles vorab verschenke­n.

Das ist nicht nötig. Erbschafts­teuer wird erst fällig, wenn die steuerlich­en Freibeträg­e der Erben ausgeschöp­ft sind. Eheleute haben im Erbfall einen Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro, Kinder einen von 400 000 Euro. Erben mehrere Personen gemeinsam und nutzt jeder seinen Freibetrag, gehen sogar größere Erbschafte­n steuerfrei von einem zu den anderen.

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BILD: DPA

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