Drei Irrtü er T e Er e F
ür viele ist es ein zentrales Thema: Wer bekommt mein Vermögen, wenn ich sterbe? Die erbrechtlichen Regeln sind komplex und laden dazu ein, missverstanden zu werden. Die Stiftung Warentest räumt mit drei verbreiteten Irrtümern zum Thema Erbe auf:
Wenn ich sterbe, erbt mein Ehepartner automatisch alles.
Nicht unbedingt. Er erbt alles, wenn Sie ihn in Ihrem Testament zum Alleinerben gemacht haben. Wenn nicht, ist Ihr Ehepartner nur einer von vielen möglichen Erben. Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben zwar ein spezielles gesetzliches Erbrecht. Daneben erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Gibt es keine, kommen als Erben sogar die eigenen Eltern oder Geschwister in Betracht – je nach Familienkonstellation.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben und es kein Testament gibt, bekommt Ihr Ehepartner im Normalfall die Hälfte des Erbes, die Kinder die andere Hälfte.
Mein langjähriger Lebenspartner gehört zum Kreis der Erben.
Das stimmt nicht. Ein gesetzliches Erbrecht, wie es für Ehe- und eingetragene Lebenspartner vorgesehen ist, gibt es nicht. Das bedeutet: Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, geht der andere komplett leer aus – selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben.
Wenn Sie das vermeiden wollen, sollten Sie ein Testament machen oder einen gemeinsamen Erbvertrag schließen. Um der Steuer zu entgehen, sollte ich alles vorab verschenken.
Das ist nicht nötig. Erbschaftsteuer wird erst fällig, wenn die steuerlichen Freibeträge der Erben ausgeschöpft sind. Eheleute haben im Erbfall einen Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro, Kinder einen von 400 000 Euro. Erben mehrere Personen gemeinsam und nutzt jeder seinen Freibetrag, gehen sogar größere Erbschaften steuerfrei von einem zu den anderen.