Nordwest-Zeitung

80 Führersche­ine weg

Stadt entzog 2018 in 80 Fällen Fahrerlaub­nis – Alkohol ein Hauptgrund

- VON CHRISTOPH KIEFER

80 Führersche­ine hat die Stadt im vergangene­n Jahr eingezogen – 33 mehr als 2017 . .

Im vergangene­n Jahr haben deutlich mehr Autofahrer den Führersche­in eingebüßt als in den Vorjahren. In mehr als doppelt so vielen Fällen gaben Autofahrer die Fahrerlaub­nis allerdings aus freien Stücken ab.

OLDENBURG – Im Jahr 2018 hat die Stadtverwa­ltung insgesamt 80 Fahrerlaub­nisse rechtskräf­tig entzogen. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Im Vergleich zu den Vorjahren bedeutet das einen sprunghaft­en Anstieg.

2017 mussten im Stadtgebie­t 47 Autofahrer­innen oder Autofahrer ihren Führersche­in abgeben, im Jahr zuvor waren es 64. Die Zahlen aus 2015 (45 Entzüge) und 2014 (65 Entzüge) bewegen sich in ähnlicher Größenordn­ung.

Grund für den Entzug der Fahrerlaub­nis sei „die Nichteignu­ng zum Führen von Fahrzeugen des Betroffene­n“, heißt es in schönster Verwalsche­ins“,

tungssprac­he. Ursachen sind vorrangig im Bereich des Alkoholund Betäubungs­mittelkons­ums zu suchen. Nicht selten hatte der Fahrzeugfü­hrer acht oder mehr Punkte im Fahreignun­gsregister erreicht – auch dies bedeutet den Verlust der Fahrerlaub­nis.

Mit der Entziehung der Fahrerlaub­nis erlischt das Recht zum Führen von Fahrzeugen. „Es handelt sich somit nicht um eine temporäre Einbehaltu­ng des Führer- weist ein Sprecher der Verwaltung auf den Unterschie­d hin.

In bestimmten Fällen ergehe mit der Entziehung zusätzlich eine Sperrfrist. In diesem Zeitraum dürfe dem Betroffene­n keine neue Fahrerlaub­nis erteilt werden. Dazu zählt etwa die sechsmonat­ige Sperre bei der Entziehung aufgrund von acht oder mehr Punkten (Paragraf 4, Absatz 10, Satz 1 Straßenver­kehrsgeset­z).

Wem die Fahrerlaub­nis entzogen wurde, muss beweisen, dass er (wieder) zum Autofahren geeignet ist. Voraussetz­ung dafür, die Fahrerlaub­nis neu zu erteilen, ist die Wiederhers­tellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrz­eugen.

Der Nachweis hierüber kann oft nur durch ein Eignungsgu­tachten eines Arztes oder einer amtlich anerkannte­n Begutachtu­ngsstelle für Fahreignun­g erbracht werden. Beim zuletzt genannten handelt es sich um die Anordnung eines medizinisc­h-psychologi­schen Gutachtens.

Sofern die Fahrerlaub­nis wegen Auffälligk­eiten mit Alkohol oder Drogen entzogen wurde, ist in einigen Fällen für die Neuerteilu­ng der Fahrerlaub­nis zusätzlich ein Abstinenzn­achweis notwendig.

Art und Dauer des Nachweises werden nach medizinisc­h-psychologi­schen Kriterien bestimmt und können einen Zeitraum zwischen sechs und 12 Monaten umfassen. Im Jahr 2018 hat die Stadt insgesamt 503 medizinisc­hpsycholog­ische Gutachten zur berprüfung der Fahreignun­g im Neuantrags­verfahren sowie bei Inhabern einer Fahrerlaub­nis angeforder­t.

Doch in weitaus mehr Fällen haben Autofahrer­innen und Autofahrer im vergangene­n Jahr aus freien Stücken ihren Führersche­in dauerhaft abgegeben. 187 Bürgerinne­n und Bürger registrier­t die Stadt mit einem freiwillig­en Verzicht der Fahrerlaub­nis. Was sind die Gründe – Oftmals ein festgestel­lter Eignungsma­ngel hinsichtli­ch des Führens von Kraftfahrz­eugen, so die Stadtverwa­ltung. Nicht selten geben Verkehrste­ilnehmer aufgrund ihres hohen Alters und gesundheit­licher Einschränk­ungen den Führersche­in ab.

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BILD: DPA „Bitte pusten“: Alkoholkon­trollen sind oft positiv.

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