80 Führerscheine weg
Stadt entzog 2018 in 80 Fällen Fahrerlaubnis – Alkohol ein Hauptgrund
80 Führerscheine hat die Stadt im vergangenen Jahr eingezogen – 33 mehr als 2017 . .
Im vergangenen Jahr haben deutlich mehr Autofahrer den Führerschein eingebüßt als in den Vorjahren. In mehr als doppelt so vielen Fällen gaben Autofahrer die Fahrerlaubnis allerdings aus freien Stücken ab.
OLDENBURG – Im Jahr 2018 hat die Stadtverwaltung insgesamt 80 Fahrerlaubnisse rechtskräftig entzogen. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Im Vergleich zu den Vorjahren bedeutet das einen sprunghaften Anstieg.
2017 mussten im Stadtgebiet 47 Autofahrerinnen oder Autofahrer ihren Führerschein abgeben, im Jahr zuvor waren es 64. Die Zahlen aus 2015 (45 Entzüge) und 2014 (65 Entzüge) bewegen sich in ähnlicher Größenordnung.
Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sei „die Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen des Betroffenen“, heißt es in schönster Verwalscheins“,
tungssprache. Ursachen sind vorrangig im Bereich des Alkoholund Betäubungsmittelkonsums zu suchen. Nicht selten hatte der Fahrzeugführer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister erreicht – auch dies bedeutet den Verlust der Fahrerlaubnis.
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Fahrzeugen. „Es handelt sich somit nicht um eine temporäre Einbehaltung des Führer- weist ein Sprecher der Verwaltung auf den Unterschied hin.
In bestimmten Fällen ergehe mit der Entziehung zusätzlich eine Sperrfrist. In diesem Zeitraum dürfe dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Dazu zählt etwa die sechsmonatige Sperre bei der Entziehung aufgrund von acht oder mehr Punkten (Paragraf 4, Absatz 10, Satz 1 Straßenverkehrsgesetz).
Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss beweisen, dass er (wieder) zum Autofahren geeignet ist. Voraussetzung dafür, die Fahrerlaubnis neu zu erteilen, ist die Wiederherstellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Der Nachweis hierüber kann oft nur durch ein Eignungsgutachten eines Arztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erbracht werden. Beim zuletzt genannten handelt es sich um die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Sofern die Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen entzogen wurde, ist in einigen Fällen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zusätzlich ein Abstinenznachweis notwendig.
Art und Dauer des Nachweises werden nach medizinisch-psychologischen Kriterien bestimmt und können einen Zeitraum zwischen sechs und 12 Monaten umfassen. Im Jahr 2018 hat die Stadt insgesamt 503 medizinischpsychologische Gutachten zur berprüfung der Fahreignung im Neuantragsverfahren sowie bei Inhabern einer Fahrerlaubnis angefordert.
Doch in weitaus mehr Fällen haben Autofahrerinnen und Autofahrer im vergangenen Jahr aus freien Stücken ihren Führerschein dauerhaft abgegeben. 187 Bürgerinnen und Bürger registriert die Stadt mit einem freiwilligen Verzicht der Fahrerlaubnis. Was sind die Gründe – Oftmals ein festgestellter Eignungsmangel hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen, so die Stadtverwaltung. Nicht selten geben Verkehrsteilnehmer aufgrund ihres hohen Alters und gesundheitlicher Einschränkungen den Führerschein ab.