Nordwest-Zeitung

VERBRAUCHE­R-URTEIL

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Das Landgerich­t Köln hat erstmalig mit Urteil vom 20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen abgasmanip­ulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015, zurückzune­hmen. Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von 66 640 Euro muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g von 0,266 Euro pro Kilometer erstatten. Das Gericht stellte fest, dass VW in dem Fahrzeug neuerer Bauart gleich zwei verbotene Abschaltei­nrichtunge­n verwendete. Die Typengeneh­migung für den Fahrzeugty­p sei daher nur durch Täuschung erwirkt worden. Dem Kläger stehe deshalb nach § 826 BGB wegen vorsätzlic­her und sittenwidr­iger Schädigung ein Anspruch auf Rückabwick­lung seines Kaufvertra­ges zu. ots

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