VERBRAUCHER-URTEIL
Das Landgericht Köln hat erstmalig mit Urteil vom 20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen abgasmanipulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015, zurückzunehmen. Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von 66 640 Euro muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 0,266 Euro pro Kilometer erstatten. Das Gericht stellte fest, dass VW in dem Fahrzeug neuerer Bauart gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei daher nur durch Täuschung erwirkt worden. Dem Kläger stehe deshalb nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ein Anspruch auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu. ots