Nordwest-Zeitung

D000 uro Strafe für Drängler

Beamter fährt auf Autobahn ohne Licht

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Das war äußerst gefährlich und nur der Besonnenhe­it einer Familie aus Verden ist es zu verdanken, dass nichts Schlimmere­s passiert ist. Anfang 2017 hatte sich ein damals 27 Jahre alter Mann aus Oldenburg auf der Autobahn A 28 bei Hude mit sehr hoher Geschwindi­gkeit dem Fahrzeug der Familie genähert, war äußerst dicht aufgefahre­n und hatte die Lichthupe betätigt. Nun muss der Angeklagte wegen Nötigung 1000 Euro an den Tierschutz­verein zahlen.

Die Familie aus Verden, die mit einer Geschwindi­gkeit von 160 km/h unterwegs war, hatte zuvor ein anderes Fahrzeug überholt. Das hatte den Angeklagte­n offenkundi­g gestört. Er bedrängte das Fahrzeug der Familie nicht nur, sondern überholte es nun seinerseit­s mit extrem hoher Geschwindi­gkeit. Dabei schaltete er sein Fahrlicht aus, um nicht erkannt zu werden. Trotz der blinden Fahrt in der Nacht hatten die Bedrängten das Kennzeiche­n des RaserFahrz­eugs erkennen können und Anzeige erstattet.

Wer das Raser-Fahrzeug gefahren hatte, stand aber nicht fest. Dafür war es zu dunkel gewesen. Mit im Auto des Angeklagte­n saß dessen Verlobte. Der Angeklagte war Halter des Fahrzeugs. In einem ersten Prozess in der Sache vor dem Oldenburge­r Amtsgerich­t war der 27-Jährige vom Vorwurf der Nötigung freigespro­chen worden, weil nicht sicher festgestel­lt werden konnte, ob er auch der Fahrer war. Der Angeklagte selbst, der Beamter ist, hatte geschwiege­n. Er fürchtete wohl Konsequenz­en für seinen Beruf.

War der 27-Jährige mit dem Freispruch nun fein raus? Mitnichten. Die Staatsanwa­ltschaft hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie wollte eine Verurteilu­ng des Angeklagte­n erreichen. Gestern erklärte der Anwalt des Angeklagte­n: „Mein Mandant ist nicht der Täter gewesen.“

Die Berufungsk­ammer aber signalisie­rte am Montag, dass es möglicherw­eise doch zu einer Verurteilu­ng kommen könnte. Weil die Tat aber bereits zwei Jahre lang zurückläge, könne man über eine Einstellun­g des Verfahrens gegen Geldauflag­e nachdenken.

Damit waren am Ende dann alle Prozessbet­eiligten einverstan­den. Nun gehen 1000 Euro an den Tierschutz­verein.

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