Goldener Handschlag: Kommt der Deal?
Verfahrenseinstellung im Wilhelmshavener Krankenhaus9Skandal möglich
OLDENBURG/WILHELMSHAVEN – Sollte es in dem Prozess um den sogenannten „goldenen Handschlag“, mit dem der frühere Wilhelmshavener Krankenhaus-Geschäftsführer Jörg Brost vorzeitig in den Ruhestand geschickt wurde, in der Schlussphase doch noch zu einer Verfahrenseinstellung kommen? Aus den Reihen der Verteidiger gab es am Mittwoch entsprechende Vorstöße.
So erklärte der Anwalt des angeklagten Ex-Oberbürgermeisters Eberhard Menzel vor dem Oldenburger Landgericht, dass ihn die Frage um- treibe, ob es nicht „Alternativen zu einem Urteil“geben könnte. Auch ein Brost-Verteidiger hatte in einer Verhandlungspause beim Anklagevertreter vorgefühlt, ob eine Einstellung des Verfahrens gegen entsprechende Geldauflagen möglich sein könne.
Ob es zu einer solchen Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kommt, ließ sich am Mittwoch nicht erkennen. Der Vorsitzende Richter Ralf Busch ließ durchblicken, dass sich das Gericht noch kein genaues Bild über die tatsächliche Schadenshöhe gemacht habe und verwies darauf, dass die Schadensberechnung eine „durchaus komplizierte Geschichte“sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift von knapp 2,8 Millionen Euro Gesamtschaden gesprochen. Menzel und Brost sowie drei Ratsmitglieder müssen sich seit Anfang Februar vor der für Wirtschaftsfragen zuständigen 2. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichts wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten.
Ihnen wird vorgeworfen, dass sie den damaligen Klinikchef Brost im Alter von 59 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand geschickt und ihm weiterhin monatlich 18 000 Euro aus der Krankenhauskasse gezahlt hätten.
Erstmals ergriff am Mittwoch der Angeklagte Brost in dem Verfahren das Wort. Nach seinen persönlichen Verhältnissen gefragt, schilderte er unter anderem seinen durch zwei Krebserkrankungen angegriffenen Gesundheitszustand.
Ebenso wie Ex-Oberbürgermeister Menzel konnte der frühere Krankenhaus-Geschäftsführer keine Angaben über seine Netto-Einkünfte machen. Das sei Sache ihrer Ehefrauen, erklärten beide. Das Brutto-Ruhegeld beträgt nach ihren Angaben Keweils etwa 3900 Euro im Monat.