WIE BESCHÄFTIGTE SICH VOR ÜBERGRIFFEN SCHÜTZEN KÖNNEN
Ein Fluchtweg
sollte ermöglichen, dass Beschäftigte das Büro notfalls schnell verlassen können. Dieser muss gut erreichbar und frei sein.
Wer seinem Kunden
gegenübersitzt und diesen gut im Blick hat, ist eher in der Lage, plötzliche Bewegungen (Gefahren) wahrzunehmen und zu reagieren.
Absprachen
wie beispielsweise vereinbarte Codewörter helfen in kritischen Situationen, schnell Hilfe zu bekommen.
Scheren, Brieföffner,
Locher oder ähnliches können schnell als „Waffe“oder „Wurfgeschoss“verwendet werden. Sie sollten niemals offen herumliegen.
Auf Familienfotos
auf dem Schreibtisch sollte verzichtet werden. Auch Briefe oder Unterlagen, auf denen die Privatadresse steht, gehören nicht offen sichtbar ins Büro.
Bei schwierigen Kunden
sollten grundsätzlich zwei Mitarbeiter anwesend sein. Möglichst sollten nur einzelne Personen im Büro empfangen werden.
Kollegen sollten
sich gegenseitig über verdächtige Personen im Gebäude informieren sowie unbekannte Personen ansprechen und nach deren Wünschen fragen.
Drohungen,
egal ob persönlich, per Anruf oder Brief, sollten auf jeden Fall ernst genommen und der Polizei gemeldet werden.
Beschäftigte mit
Kundenkontakt sollten für den Ernstfall sensibilisiert werden. Ansprechpartner für Seminare zum Thema „Sicherheit am Arbeitsplatz“in Behörden ist im Bereich Cloppenburg/Vechta der Beauftragte für Kriminalprävention Andreas Bonk (E-Mail: andreas.bonk@ polizei.niedersachsen.de, Tel. 04471/1860-108). Entsprechende Angebote gebe es auch in Wilhelmshaven, Brake und dem Ammerland. Auskünfte erteilen die jeweiligen Polizeidienststellen.
→@ Mehr Infos im ausführlichen Multimedia-Bericht unter www.bit.ly/nwz-selbstschutz