Althusmann: Lärmschutz erst beim Bau
Oinister stellt Äußerung zu Bahn-Projekt klar – Bauarbeiten im Frühjahr
O<?ENBURG – Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) hat seine Äußerung zum Thema Lärmschutz an der Bahnstrecke durch Oldenburg klargestellt. Erst durch den Ausbau erfolgten Lärmschutzmaßnahmen auf Basis der Lärmvorsorgewerte, teilte eine Sprecherin mit. Ohne diese Ausbaumaßnahme bestünde keine Verpflichtung für die Bahn, Lärmschutzwände zu bauen. Dies habe er bei einem Besuch in Oldenburg gesagt.
Teilnehmer des Austauschs mit Ratsvertretern hatten Althusmann so widergegeben, dass die Bahn mit dem Bau von Lärmschutzwänden über gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehe. Das hatte zu heftigem Widerspruch geführt.
IBO-Sprecher Christian Röhlig hatte auf Schriftstücke von 2007 und 2009 verwiesen, nach denen Lärmschutz an der gesamten Ausbaustrecke vorgesehen ist. Armin Frühauf („Lärmschutz im Verkehr“) betonte, es sei „vollkommen unbestritten“, dass die Belastungen nicht ohne Lärmschutzwände unter den gesundheitsschädigenden Werte von 49 dB(A)/nachts gehalten werden könnten.
Derweil informiert die Bahn über das laufende Beweissicherungsverfahren für Gebäude und bauliche Anlagen im Rahmen des geplanten Ausbaus. Damit entspreche die Bahn dem Wunsch von Eigentümern und Mietern. Das unabhängige Ingenieurbüro IFB Eigenschenk GmbH sei beauftragt worden. Hintergrund der frühzeitigen Beauftragung sei einerseits die hohe Anzahl von zu begutachtenden Objekten an der Bahntrasse, andererseits das Bestreben, alle Beweissicherungen bis Baubeginn abzuschließen.
Bei einer Beweissicherung werde der Zustand baulicher Anlagen vor Beginn einer Baumaßnahme durch eine mündliche Beschreibung und anhand von Fotos dokumentiert, teilt die Bahn mit. Damit könnten nicht zu erwartende aber auch nicht auszuschließende Schäden durch die Bauarbeiten von vorhandenen Auffälligkeiten abgegrenzt werden. Somit sei eine „unkomplizierte und differenzierte Regulierung von Schäden möglich“. Alle planfeststellungsbedürftigen Bauarbeiten fänden erst nach Ergehen eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahnbundesamt statt, versicherte ein Bahn-Sprecher.
Derweil weist die Stadtverwaltung die Forderung von Armin Frühauf zurück, die geplanten Streckenarbeiten der Bahn zu untersagen. Bei Instandsetzungsarbeiten müsse die Bahn keine Genehmigung erhalten, teilte ein Sprecher mit. Die Arbeiten seien genehmigungsfrei, weil die Bahn eigenes Eigentum unterhalte. Frühauf argumentiert, die Bahn habe bereits bei Arbeiten am Übergang Bürgerbuschweg im vergangenen September die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten. Von neuerlichen Verstößen sei auszugehen.