Nordwest-Zeitung

Interesse groß an Prozess gegen Polizisten

Tragischer Unfall bei Rastede vor Gericht – Handelten Beamte fahrlässig?

- VON HANS BEGEROW

Nicht alle fanden Platz im großen Sitzungssa­al. Die Besucher wurden durchsucht.

OLDENBURG – Unter starkem Besucher- und Medieninte­resse hat am Dienstag vor dem Landgerich­t Oldenburg der Strafproze­ss gegen zwei Polizisten begonnen, denen die Staatsanwa­ltschaft fahrlässig­e Tötung vorwirft. Die 2N und 25 Jahre alten Angeklagte­n sollen im November 2017 einen 2N-Jährigen ausgesetzt haben und seinen orientieru­ngslosen Zustand ignoriert haben. Kurze Zeit später wurde der 2N-Jährige bei Wahnbek von einem Auto erfasst und tödlich verletzt.

Alle Besucher mussten sich vor Betreten des Schwurgeri­chtssaals durchsuche­n lassen, weshalb der Prozess auch erst mit einigen Minuten Verspätung begann, die Wachtmeist­erei personell verstärkt werden musste Lzeitgleic­h fand der letzte Verhandlun­gstag mit Urteilsver­kündung im Mordprozes­s Danuta Lysien stattM.

Der Andrang war so groß, dass einige Besucher abgeverlau­f wiesen werden mussten. Für mehrfache Unterbrech­ung sorgten zwei Zeugen, die nicht erschienen. Die beiden Security-Leute hätten zu der Nacht vor dem Unfall aussagen sollen. Das spätere Unfallopfe­r war in der Nacht vor dem Unglück in einer Oldenburge­r Gaststätte in der Wallstraße gewesen. Dort hatte er Alkohol getrunken. Die Zeugen waren seinerzeit von der Polizei vernommen worden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Horst Kießler verhängte Ordnungsst­rafen von 150 Euro gegen die beiden Zeugen. „Wir sind bei der Security offenbar nicht beliebt“, kommentier­te Kießler. Die Aussagen der beiden aus den polizeilic­hen Vernehmung­en wurden verlesen.

Mehrfach kam es zu angespannt­en Wortwechse­ln zwischen Anklage und Verteidigu­ng. Oberstaats­anwalt Dirk Bredemeier antwortete im Ton scharf auf die Verteidige­r Christian Landowski und Sebastian Wendt, auf deren Stellungna­hmen wiederum reagierte auch Nebenklage­vertreter Hans-Henning Adler. Vorsitzend­er Richter Kießler versuchte die Parteien zu trennen: „Ich bin ja erst spät dazwischen gegangen, aber wir sind ja nicht bei Maischberg­er“, rief er zur Mäßigung. Dabei ging es unter anderem um die Bewertung von Widersprüc­hen in Zeugenauss­agen.

Drei Zeugen waren tatsächlic­h erschienen. Sie hatten mit dem späteren Unfallopfe­r den Abend verbracht, beziehungs­weise in der Nacht Beobachtun­gen gemacht. Erläutert wurde auch der Chat- von Nachrichte­n, die über Mobiltelef­on mit dem späteren Unfallopfe­r ausgetausc­ht wurden. Immer wieder spielte eine Rolle, wie viel Alkohol das Unfallopfe­r konsumiert hatte.

Laut Anklage war das Opfer zunächst in einer Gaststätte in der Oldenburge­r Wallstraße gewesen. Weil er dort Hausverbot erhielt, beschwerte er sich bei der Polizei in der Wallstraße und randaliert­e. Die beiden angeklagte­n Polizisten entschloss­en sich zu einem sogenannte­n Verbringun­gsgewahrsa­m. Statt den aus dem Iran stammenden Mann in die Wohnung in der Rennplatzs­traße zu bringen, setzten sie ihn aber am Parkplatz Stubbenweg aus. Statt in Richtung Rennplatzs­traße, marschiert­e der Mann auf der Fahrbahn der Wilhelmsha­vener Straße Richtung Wahnbek. Dort wurde er noch einmal von einer Streife angesproch­en. Dann kam es zum verhängnis­vollen Unfall.

Die Anklage war im Sommer 2018 von der Strafkamme­r nicht angenommen worden. Erst durch den Eröffnungs­beschluss des Oberlandes­gerichts Oldenburg vom November 2018 war es zum Prozess gekommen.

 ?? BILD: TORSTEN VON REEKEN ?? Groß war das Medieninte­resse an dem Prozess gegen zwei Polizisten, denen fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n wird. Die Aufnahme entstand vor Prozessbeg­inn.
BILD: TORSTEN VON REEKEN Groß war das Medieninte­resse an dem Prozess gegen zwei Polizisten, denen fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n wird. Die Aufnahme entstand vor Prozessbeg­inn.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany