Interesse groß an Prozess gegen Polizisten
Tragischer Unfall bei Rastede vor Gericht – Handelten Beamte fahrlässig?
Nicht alle fanden Platz im großen Sitzungssaal. Die Besucher wurden durchsucht.
OLDENBURG – Unter starkem Besucher- und Medieninteresse hat am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg der Strafprozess gegen zwei Polizisten begonnen, denen die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorwirft. Die 2N und 25 Jahre alten Angeklagten sollen im November 2017 einen 2N-Jährigen ausgesetzt haben und seinen orientierungslosen Zustand ignoriert haben. Kurze Zeit später wurde der 2N-Jährige bei Wahnbek von einem Auto erfasst und tödlich verletzt.
Alle Besucher mussten sich vor Betreten des Schwurgerichtssaals durchsuchen lassen, weshalb der Prozess auch erst mit einigen Minuten Verspätung begann, die Wachtmeisterei personell verstärkt werden musste Lzeitgleich fand der letzte Verhandlungstag mit Urteilsverkündung im Mordprozess Danuta Lysien stattM.
Der Andrang war so groß, dass einige Besucher abgeverlauf wiesen werden mussten. Für mehrfache Unterbrechung sorgten zwei Zeugen, die nicht erschienen. Die beiden Security-Leute hätten zu der Nacht vor dem Unfall aussagen sollen. Das spätere Unfallopfer war in der Nacht vor dem Unglück in einer Oldenburger Gaststätte in der Wallstraße gewesen. Dort hatte er Alkohol getrunken. Die Zeugen waren seinerzeit von der Polizei vernommen worden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Horst Kießler verhängte Ordnungsstrafen von 150 Euro gegen die beiden Zeugen. „Wir sind bei der Security offenbar nicht beliebt“, kommentierte Kießler. Die Aussagen der beiden aus den polizeilichen Vernehmungen wurden verlesen.
Mehrfach kam es zu angespannten Wortwechseln zwischen Anklage und Verteidigung. Oberstaatsanwalt Dirk Bredemeier antwortete im Ton scharf auf die Verteidiger Christian Landowski und Sebastian Wendt, auf deren Stellungnahmen wiederum reagierte auch Nebenklagevertreter Hans-Henning Adler. Vorsitzender Richter Kießler versuchte die Parteien zu trennen: „Ich bin ja erst spät dazwischen gegangen, aber wir sind ja nicht bei Maischberger“, rief er zur Mäßigung. Dabei ging es unter anderem um die Bewertung von Widersprüchen in Zeugenaussagen.
Drei Zeugen waren tatsächlich erschienen. Sie hatten mit dem späteren Unfallopfer den Abend verbracht, beziehungsweise in der Nacht Beobachtungen gemacht. Erläutert wurde auch der Chat- von Nachrichten, die über Mobiltelefon mit dem späteren Unfallopfer ausgetauscht wurden. Immer wieder spielte eine Rolle, wie viel Alkohol das Unfallopfer konsumiert hatte.
Laut Anklage war das Opfer zunächst in einer Gaststätte in der Oldenburger Wallstraße gewesen. Weil er dort Hausverbot erhielt, beschwerte er sich bei der Polizei in der Wallstraße und randalierte. Die beiden angeklagten Polizisten entschlossen sich zu einem sogenannten Verbringungsgewahrsam. Statt den aus dem Iran stammenden Mann in die Wohnung in der Rennplatzstraße zu bringen, setzten sie ihn aber am Parkplatz Stubbenweg aus. Statt in Richtung Rennplatzstraße, marschierte der Mann auf der Fahrbahn der Wilhelmshavener Straße Richtung Wahnbek. Dort wurde er noch einmal von einer Streife angesprochen. Dann kam es zum verhängnisvollen Unfall.
Die Anklage war im Sommer 2018 von der Strafkammer nicht angenommen worden. Erst durch den Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom November 2018 war es zum Prozess gekommen.