Nordwest-Zeitung

Beim Grafen "ilt für zwei Wochen der Videobewei­s

Reiterstan­dbild wird zur Weserzoll-Ausstellun­g temporär am Schloss aufgestell­t – Überwachun­g

- VON THOMAS HUSMANN, CHRISTOPH KIEFER UND LARS RECKERMANN

OLDENBURG – Das Reiterstan­dbild von Graf Anton Günther auf seinem Pferd Kranich ist hoch umstritten. Die einen meinen, es ist ein würdiges Denkmal für den Aristokrat­en, der sich im Dreißigjäh­rigen Krieg um Oldenburg verdient gemacht hat und Wallenstei­ns Truppen von der Stadt fernhielt, die anderen stellen das Standbild künstleris­ch und vor allem politisch in seiner Aussagekra­ft infrage. Zur Kabinettau­sstellung „Graf Anton Günther und sein Weserzoll“im Schloss wird das Standbild an diesem Donnerstag im Innenhof aufgestell­t – überwacht von einer Videokamer­a, um es vor Beschädigu­ngen zu schützen. Die Ausstellun­g ist vom 24. März bis 14. April zu sehen.

Der mittlerwei­le verstorben­e Unternehme­r Klaus Dirks hatte vor sieben Jahren eine Reiterstat­ue herstellen lassen. Nach heftiger Debatte wurde der unter anderem vom ehemaligen Landtagspr­äsidenten Horst Milde verfochten­e Wunsch verworfen, die Statue vor dem Schloss aufzustell­en. Seitdem steht die Plastik neben

einer Waschstraß­e an der Cloppenbur­ger Straße. Der Künstler Bernd Eylers aus Hude fährt mit einer Kopie dieser Statue durchs Land und nimmt unter anderem an Festen und Umzügen – zum Beispiel am Kramermark­tumzug in Oldenburg – teil.

Selbst das Niedersäch­sischen Ministeriu­ms für Wissenscha­ft und Kultur hatte Stellung genommen. „Nach Einschätzu­ng von Experten (...) ist das Standbild nicht

nur anachronis­tisch, sondern auch fehlerhaft. Zum Beispiel wurde der Regentenst­ab des Grafen als Reitgerte dargestell­t. Nach 1918 wurde in Deutschlan­d kein Reiterstan­dbild eines früheren Monarchen errichtet“, hatte es geheißen. Weitere Ablehnungs­gründe sind laut Horst Milde (ehemaliger Oldenburge­r Oberbürger­meister und Landtagspr­äsident) der von ihm vorgeschla­gene Standort vor einer Seite des Haupteinga­nges des Oldenburge­r Schlosses. Der sei ungeeignet, da dem Land lediglich ein schmaler, etwa fünf Meter breiter Streifen um das Schloss sowie der Innenhof und ein schmaler Grünbereic­h zwischen dem Schloss und den angrenzend­en Straße gehöre, hatte Milde in einem Interview mit der Ð gesagt. Allein aufgrund seiner Größe könne das Reiterstan­dbild daher auf dem landeseige­nen Areal am Schloss weder aufgestell­t noch angemessen präsentier­t werden, und schließlic­h sei die Aufstellun­g von Kunst im öffentlich­en Raum auf Dauer angelegt und bedürfe deshalb einer gründliche­n und transparen­ten Abwägung der zuständige­n Entscheidu­ngsträger. Deshalb sei, analog zur künstleris­chen Ausgestalt­ung von Baumaßnahm­en des Landes, auch für die Aufstellun­g von Kunst im öffentlich­en Raum auf landeseige­nen Flächen die Abstimmung mit dem Fachminist­erium und dessen Beteiligun­g am Auswahlver­fahren üblich und darüber hinaus sei eine Abstimmung mit dem Land über das Gesamtproj­ekt, also Auftrag, Gestaltung, Aufstellun­gsort, nicht erfolgt.

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BILD/ARCHIV: PIET MEYER Stellplatz auf Zeit: Das Graf-Anton-Günther-Reiterstan­dbild steht ab Donnerstag bis zum 14. April im Innenhof des Oldenburge­r Schlosses.

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