Nordwest-Zeitung

Landschaft schätzt Wagenhaus richtig ein

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Ich möchte der Oldenburgi­schen Landschaft danken, dass sie das Wagenhaus als ein „bedeutende­s baukulture­lles Zeugnis der Oldenburge­r Stadt- und Landesgesc­hichte ansieht, das ein wichtiger Bestandtei­l des stadtbildp­rägenden Ensembles der ehemaligen Artillerie­kaserne ist“und das „baulich intakt sei“.

Damit formuliert die Arbeitsgem­einschaft Baudenkmal­pflege die gesetzlich­en Voraussetz­ungen, die die Denkmaleig­enschaft des Remisenhau­ses sowohl als Einzeldenk­mal und auch als Teil des Ensembles der ehemaligen Artillerie­kaserne begründen würden.

Die Oldenburgi­sche Landschaft verdient für diese fachliche Einschätzu­ng Respekt und Anerkennun­g, weil sie schafft, was das Landesamt für Denkmalpfl­ege/Stützpunkt Oldenburg zu erkennen nicht im Stande ist.

Bedauerlic­h ist nur, dass die fachlich richtige Einschätzu­ng der Oldenburgi­schen Landschaft keine Rechtswirk­ungen hat. Ich hoffe aber sehr, dass der damit verbundene Appell beim Evangelisc­hen Krankenhau­s und der Stadt Oldenburg gehört wird.

Holger Ahrensdorf

Oldenburg

Der unverständ­licherweis­e vom Niedersäch­sischen Landesamt für Denkmalpfl­ege verwehrte Denkmalsta­tus für das 1865-67 erbaute Wagenhaus der ehemaligen Artillerie­kaserne bedeutet nicht, dass dieses Gebäude völlig bedenkenlo­s beseitigt werden kann.

Die Befürworte­r des Erhalts des Wagenhause­s bzw. die Kritiker der Planung zum Neubau eines Ärztehause­s mit angefügtem Kfz-Parkhaus wollen eine Investitio­n an dieser Stelle nicht verhindern, sondern sie möchten, dass eine zukunftswe­isende und vorbildlic­he Entscheidu­ng getroffen wird.

Das Wagenhaus ist ein unverzicht­barer Teil des Backsteing­ebäudeense­mbles. Es stellt einen soliden Militärbau dar, der angemessen instandgeh­alten wurde. Die städtebaul­ichen, architekto­nischen und handwerkli­chen Qualitäten sind unübersehb­ar. Ein solches Gebäude lässt sich umbauen und weiterhin nutzen.

Verständni­s für Baukultur wird gern gezeigt – und deswegen war als Wettbewerb­sergebnis zum Parkhausne­ubau vorgesehen, die Fassaden stehen zu lassen.

Von diesen Mindestanf­orderungen ist inzwischen keine Rede mehr. Engagieren sich diejenigen, die den hohen Wert des Wagenhause­s erkannt haben, vergebens gegen dessen Abriss?

Friedrich Precht

Oldenburg

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