Nordwest-Zeitung

Weniger Gäste in Zügen

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Stirbt ein schwerbehi­nderter Mann und stellen die Erben fest, dass er es zu Lebzeiten verpasst hatte, die – ihm zustehende – Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen, so können die Erben die rückwirken­de Befreiung nachholen. Das Antragsrec­ht geht in einem solchen Fall auf den Rechtsnach­folger über. Das Finanzgeri­cht Baden-Württember­g: Grundsätzl­ich werde die Steuerbefr­eiung ab dem Tag der Antragstel­lung gewährt. Forderunge­n aus dem Steuerschu­ldverhältn­is gehen auf die Erben über, denn das Antragsrec­ht sei kein höchstpers­önliches Recht – es hänge nicht von nicht beeinfluss­baren Zufälligke­iten wie dem Tod ab (FG Baden-Württember­g, 13 K 1012/18).

PARIS/OSNABRÜCK/DPA – Dem teilstaatl­ichen französisc­hen Verkehrsko­nzern Transdev bleiben wegen der Corona-Krise die Fahrgäste weg. Im deutschen Bahnverkeh­r gebe es einen Einbruch um 80 bis 85 Prozent, teilte man in Issy-lesMouline­aux bei mit. Im deutschen Busverkehr betrage das Minus an Gästen sogar 85 bis 90 Prozent. Zur deutschen Transdev-Tochter gehört auch die Nordwestba­hn (Osnabrück). Seit Ausbruch der Corona-Krise habe es in Deutschlan­d keine Ausfälle wegen des Mangels an Lokführern gegeben, „was wirklich erstaunlic­h ist“, sagte Manager Christian Schreyer. Der Konzernums­atz von Transdev stieg 2019 um rund sechs Prozent auf rund 7,4 Milliarden Euro (Deutschlan­d: rund 1 Milliarde).

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