Arbeitslos durch Corona-Virus – und was passiert nun?
Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen – Neue Servicehotline ist geschaltet
OLDENBURG – In der CoronaKrise fürchten viele Menschen um ihre Arbeit, müssen in Kurzarbeit gehen oder haben ihren Job sogar schon verloren. Und Menschen, die schon längere Zeit arbeitslos sind, befürchten Nachteile, wenn sie nicht zu vereinbarten Gesprächen kommen. Was jetzt zu beachten ist:
Gibt es weiter Geld
Sowohl die Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit zahlen alle Leistungen weiter aus, versichert die Agentur für Arbeit. Es gibt auch keine Nachteile, wenn die Arbeitslosen einen Termin nicht wahrnehmen können. Sie können Anträge online stellen oder in den Hausbriefkasten ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, ihres Jobcenters oder Familienkasse einwerfen.
Wie wird jetzt beraten
Beratungs- und Vermittlungsgespräche in der Agentur für Arbeit finden derzeit nicht statt. „Die Dienststelle ist derzeit nicht für den Publikumsverkehr geöffnet“, heißt es auf der Homepage der Agentur für Arbeit OldenburgWilhelmshaven, alle persönlichen Gesprächstermine entfallen vorerst ohne Rechtsfolgen.“Eine telefonische Sonder-Hotline ist unter 0441 228 2288 geschaltet. Wer jetzt in Zeiten der Corona-Krise arbeitslos wird, kann sich bei der Agentur für Arbeit telefonisch arbeitslos melden. Er oder sie erhält dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Sobald die Geschäftsstellen wieder für den persönlichen Kontakt öffnen, erhalten neu gemeldete Arbeitslose eine Einladung, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Wie schnell gibt es Hilfe für mich
Offiziell könne die Agentur für Arbeit derzeit keine Aussagen zu den Bearbeitungszeiten für Arbeitslosmeldungen und Anträge auf Arbeitslosengeld machen. „Diese hängt natürlich auch davon ab, ob Unterlagen vollständig eingereicht wurden und korrekt sind“, schreibt ein Sprecher der Agentur.
Wer Arbeitslosengeld beantragt, braucht dafür eine Bescheinigung seines bisherigen Arbeitgebers über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe der Bezahlung – erst wenn diese Bescheinigung vorliegt, kann der Antrag bearbeitet werden. Es besteht – wie sonst auch der Fall – die Möglichkeit, dass Kunden einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter stellen, wenn durch die Bearbeitungsdauer eine vorübergehende
Wer durch die Corona-Krise arbeitslos wird, braucht Hilfe: Die gibt es bei der Agentur für Arbeit derzeit nicht persönlich, sondern nur telefonisch oder über das Internet.
Mittellosigkeit droht. Arbeitslos melden kann man sich bei der Agentur für Arbeit jetzt
auch über das Internet. Die Pflicht, sich für die Nutzung des Internetportals persönlich
Kurzarbeitergeld kann nicht der Arbeitnehmer beantragen, sondern nur der Arbeitgeber. Und zwar dann, wenn er nicht genug Arbeit hat, um seine Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Das Kurzarbeitergeld, in der Regel 60 Prozent des Nettolohns, zahlt die Agentur für Arbeit. Leben Kinder im Haushalt, kann das Kurzarbeitergeld auf bis zu 67 Prozent des Nettolohnes ansteigen. Im Zug der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Kurzarbeit vereinfacht.