Verkauf von Blumen ist (fast) verboten
Bundesweit gilt keine einheitliche Regelung – Inhaber beklagen ungleiche Behandlung
Supermärkte dürfen Blumen und Pflanzen anbieten. Die Gartenbaubetriebe liefern auf Bestellung an Kunden aus.
OLDENBURG – „Ohne Blumen leidet meine Seele.“Fassungslos steht Karin Emmelmann am Stand von Helmut Löhden auf dem Wochenmarkt vor dem Rathaus. Löhden (57) verkauft seit 38 Jahren Obst und seit einigen Jahren auch gemeinsam mit Michaela Kiel (55) Blumen und Pflanzen.
Geblieben ist ihnen lediglich der Obstverkauf. „Auf Wochenmärkten sind nur Verkaufsstände für Lebensmittel erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kundinnen und Kunden muss eingehalten werden“, schreibt das Niedersächsische Gesundheitsministerium vor. Eigentlich kein Problem, sagt Löhden, der auch Erster Vorsitzender des „Vereins Oldenburger Marktkaufleute“ist und seinen Stand freitags zudem in Rastede aufbaut.
„Der Wochenmarkt wird auf großen Plätzen im Freien abgehalten. Dieser Umstand wir von den Besuchern sehr geschätzt, weil nicht die räumliche Enge wie in Supermärkten oder Discountern herrscht“, schreibt er in einem an das Niedersächsische Gesundheitsministerium sowie Ministerpräsident Stephan Weil gerichteten Brief. Ihn und seine Kollegen ärgert insbesondere, dass den Supermärkten der Verkauf von Pflanzen und Blumen nicht verboten worden ist. Löhden: „Aus unserer Sicht die schlechtere Variante in Bezug auf das Ansteckungsrisiko mit dem Corona Virus.“
Wirtschaftlich sei diese Situation für Gärtner und Blumenhändler, die ihre Haupterträge in den Monaten Februar bis Mai erwirtschaften, vernun
Jede Menge Platz: Auf den Wochenmärkten dürfen (von links) Helmut Löhden, Michaela Kiel und Jens Koopmann aber keine Pflanzen und Blumen mehr verkaufen.
Notlösung: Stefan Tinneberg verkauft seine Pflanzen in Eversten auch an der benachbarten Tankstelle.
heerend. Hart trifft das Verkaufsverbot auch den Ammerländer Gartenbaubetrieb von Jens Koopmann (49), der normalerweise mit seinen beiden Ständen in Westerstede, Eversten und auf dem Rathausmarkt zu finden ist – ein reiner Familienbetrieb. Er darf
nichts mehr verkaufen, muss die Produktion entsorgen, wenn die Landesregierung nicht einlenkt. Was die Marktbeschicker verwundert: In Münster, Hamburg oder Bremen ist der Verkauf von Pflanzen erlaubt. In Münster beispielsweise, so Löhden weiter,
wurde die Marktfläche erweitert, damit der Abstand zwischen den Ständen größer wird. Das sei doch auch in Oldenburg problemlos möglich, wenn man auf dem Pferdemarkt die Parkplätze für den Aufbau der Stände hinzunehme.
Hart traf das Verkaufsverbot auch die Oldenburger Gartenbaubetriebe wie beispielsweise „Blumen Tinneberg“an der Hundsmühler Straße. Stefan Tinneberg (50) ist Vorstandsmitglied im Regionalverband Gartenbau/Nord. Am Montagabend vergangener Woche sei der direkte Verkauf von Blumen und Pflanzen untersagt worden. Einige Händler hätten dann Selbstbedienungsstände aufgebaut. Doch am Dienstagabend sei dann generell eine Warenabgabe verboten worden. Einige Händler hätten dann mit der Auslieferung ihrer Produkte
direkt an die Kunden begonnen. Das sei am Samstag vom Ministerium schließlich auch ausdrücklich erlaubt worden.
Er und viele seiner Kollegen hätten daraufhin schnell Onlineshops im Internet aufgebaut. „Die Kunden bestellen auch, weil sie sich mit uns solidarisch erklären wollen“, freut sich Tinneberg über die Treue seiner Stammkundschaft. Der Onlinehandel und die Auslieferung der Pflanzen trage ein klein wenig zur Schadensbegrenzung bei. Tinneberg verkauft seine Pflanzen zudem auch an einer benachbarten Tankstelle, die Blumen im direkten Verkauf anbieten darf.
Gleichwohl: Ersetzen können diese Notlösungen das normalerweise zu dieser Jahreszeit laufende Geschäft nicht. Zwischen März und Juni werden 50 bis 60 Prozent des gesamten Jahresumsatzes gemacht.