So klappt es mit der Nachbarschaftshilfe
Experten geben Tipps zu Verhaltensregeln, Hygiene und Kontaktaufnahme
OLDENBURG – Einkäufe erledigen, Kinder betreuen oder eine Runde mit dem Hund gehen – in Zeiten von Corona bieten viele Menschen denjenigen, die das gerade nicht selbst erledigen können, Hilfe an. Doch wie verhält man sich dabei am besten? Daniela-Florina Udrea, Geschäftsführerin und Vorständin des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) Landesverbands Oldenburg, und Christoph Keller, Landesarzt des DRK Landesverbands Oldenburg, geben Antworten:
In welchen Situationen sollte man besser keine Hilfe anbieten
Grundsätzlich kann jeder helfen, der sich an die Hygieneschutzregeln des Robert-KochInstitutes hält. Grob zusammengefasst sind das „Abstand halten“, „Händehygiene“und „Nies-Etikette“, erklärt Udrea. „Wer helfen möchte, sollte sich vorher vergewissern, dass er oder sie nicht unbedachterweise zur Risikogruppe gehört, denn weder man selbst, noch die zu unterstützende Person sollten gefährdet werden. Auch jüngere Menschen unter 55 Jahren können zur Risikogruppe gehören, wenn sie zum Beispiel chronische Erkrankungen haben oder unter Bluthochdruck leiden. Ein Anruf beim Hausarzt kann das gegebenenfalls abklären“, erklärt Keller.
Von jeglicher Hilfe absehen sollten aus seiner Sicht diejenigen, die sich zurzeit angeschlagen oder erkältet fühlen. „Ein geschwächtes Immunsystem trägt ein höheres Risiko in sich, sollte es zu einer Ansteckung mit dem Coronavirus kommen.“
Wie sollte die Kontaktaufnahme erfolgen
Wer mit dem Gedanken spielt, seine Hilfe anzubieten, sollte die betreffende Person anrufen oder auf einem der vielen gängigen digitalen Kommunikationskanäle kontaktieren, etwa per E-Mail oder Whatsapp, erklärt Udrea. Wer seine Nachbarn (noch) nicht kennt, aber gern aktiv werden möchte, kann sich auf einer der Nachbarschafts-Plattformen im Internet anmelden, etwa auf „nebenan.de“. Auch die Ð hat ein Portal für alle Menschen im Nordwesten eingerichtet, die entweder Hilfe sumuss der Patient seinen Arzt veranlassen, dass dieser das Rezept direkt an eine bestimmte Apotheke schickt. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann die helfende Person das Rezept dann für den Betroffenen aus der Apotheke abholen. Ob man eine völlig fremde Person mit dieser Aufgabe betrauen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein gewisses Vertrauensverhältnis wäre sicher von Vorteil“, erklärt Keller.
Ist ein Mundschutz Pflicht
„Ein Mundschutz für jedermann macht keinen Sinn“, sagt Keller. „Den sollten nur Erkrankte tragen, um andere in direkter Umgebung zu schützen. Das unnötige Tragen und Kaufen von Mundschutzmasken führt zu einer Verknappung der Vorräte am Markt.“
Viel wichtiger sei, „dass wir uns alle an die Hygieneschutzregeln des Robert-Koch-Institutes halten“. Das bedeutet, regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, einen Hände-Gesicht-Kontakt zu vermeiden und die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.