Keine Fahrverbote
Drohendes Fahrverbot ist Geschichte – Deutsche Umwelthilfe erklärt Klage als erledigt
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt ist Geschichte, ein Dieselverbot vom Tisch. Der Verein sieht sein Vorgehen als Erfolg
Der Verein wollte gegen zu hohe StickstoffdioxidWerte vorgehen. Jetzt werden die Grenzen eingehalten.
OLDENBURG – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist vom Tisch. Und das hat einen einfachen Grund: Die Werte für Stickstoffdioxid sind unter die erforderlichen Grenzen gesunken. Damit gibt es keinen Anlass mehr, weiter vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorzugehen. Die Klage wurde „als erledigt erklärt“, wie es im Juristen-Sprech heißt.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Oktober 2018 Klage zur „Durchsetzung der Sauberen Luft durch Diesel-Fahrverbote“eingereicht.
Schutz der Bevölkerung
Erklärtes Ziel war es seinerzeit, dass die seit „2010 verbindlich geltenden No2-Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden“. In Oldenburg, so die Begründung, würde der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel „erheblich überschritten“. Für die DUH war klar: Der Wert sinkt nur durch Diesel-Fahrverbote und weitere Maßnahmen.
In Oldenburg wird der Wert
an der Messstation am Heiligengeistwall ermittelt. Dazu zitiert die Stadt nun Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies in einer Pressemitteilung. Die Messungen und Berechnungen für Oldenburg hätten eindeutig ergeben, so Lies, „dass der Grenzwert zum Schutz der Bevölkerung sicher eingehalten wird“. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 habe der Mittelwert aller Tagesmittelwerte an der Messstation bei 39,17
Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen. „Uns wäre natürlich lieber, der Wert wäre deutlicher unterschritten“, sagt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH. Doch wertet sie die Messungen als positives Signal: „Besonders schön für uns ist, dass Maßnahmen ergriffen wurden“, sagt Saar. So sagt auch Oberbürgermeister Jürgen Krogmann: „Es hat sich ausgezahlt, dass wir von Beginn auf Fahrverbote verzichtet und
stattdessen eine Vielzahl anderer Maßnahmen umgesetzt haben.“Dazu zählt er einen veränderten Verkehrsablauf und die verbesserte Busflotte der VWG. Die CDU verweist in einer ersten Stellungnahme auch noch auf die geänderte Messhöhe am Heiligengeistwall hin: Die Erhöhung des Messpunktes um 20 Zentimeter habe für realistischere Werte gesorgt. In der Vergangenheit hatte das Messverfahren immer wieder Diskussionen ausgelöst.
„Die Rücknahme der Klage durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Oldenburg beweist, dass man mit einem Bündel von verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise einer intelligenten Verkehrslenkung die Luftbelastung für die Menschen in Großstädten deutlich senken kann. Die Anordnung von Fahrverboten ist bei dieser Strategie völlig überflüssig“, kommentiert Lies den Ausgang des Prozesses vor dem Oberverwaltungsgericht.
Sinkende Werte in 2020
Dorothee Saar kann dem Vorgang unterm Strich etwas Positives abgewinnen: „Die Werte sind gesunken, das ist gut.“Zudem sei durch die Klage eine Diskussion in der Öffentlichkeit um Maßnahmen entstanden, die es in der Art sonst vielleicht nicht gegeben hätte. „Außerdem wird so den vielen Verbänden und Initiativen vor Ort, die sich etwa für bessere Radwege einsetzen, der Rücken gestärkt.“Mit Blick auf die Oldenburger Werte ergänzt Saar: „Es wäre schön, wenn das keine Eintagsfliege wäre.“Eine Gefahr, die die Stadt nicht sieht: „Auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2020“, so heißt es in einer Stellungnahme, „waren die Werte weiter deutlich gesunken.“